Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Freddy am Oktober 11, 2011, 19:16:01 Nachmittag
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Hallo zusammen,
ich hatte nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ende Juni das Zeugnis vom damaligen Arbeitgeber bekommen. Nun ist mir aber aufgefallen dass das Zeugnis, bestehend aus 2 Seiten, keine Nummerierung der Seitenzahlen aufweist. Im Internet habe ich lesen können dass ohnehin die Seitenzahl nicht auf die erste Seite des Zeugnisses gehört, aber die 2. Seite hat auch keine. Denkt ihr das ist schlimm und würde zu Problemen bei Bewerbungen führen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Grüsse
Freddy
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Die erste Seite ist erkennbar an der ÜBERschrift "Arbeitszeugnis" und die zweite Seite an der UNTERschrift. Es besteht also keine Verwechslungsgefahr :-)
Es gibt auch keine Verpflichtung, ein Zeugnis zu nummerieren.
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Hallo Mike,
vielen Dank für deine schnelle Antwort .. Puuuuuh, da bin ich jetzt aber beruhigt :D
Grüsse
Freddy