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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: guest1000 am Mai 31, 2005, 12:16:28 Nachmittag

Titel: Ist das noch ausreichend ???
Beitrag von: guest1000 am Mai 31, 2005, 12:16:28 Nachmittag
Hallo,

hab hier mein Ausbildungszeugnis aus dem Jahr 1993.
Das es schlecht ist weiss ich, aber kann  man das heutzutage einer Bewerbung im kaufmännischen Bereich  noch beilegen (ich studiere gerade BWL), oder sollte ich besser schnell die Branche wechseln.

Wäre dankbar für eine Beurteilung.
....

Herr G. absolvierte in unserem Unternehmen eine zweijährige Ausbildung (genaues Datum) zum Bürokaufmann.

Der Ausbildungsplan umfasste die Bereiche Verkauf, Auftragsabwicklung, Kassen-, Zahlungs-, Kreditverkehr sowie Angebotserstellung.

Herr G. war stets mit Aufgeschlossenheit und Eifer bei der Sache und zeigte von sich aus grosses Interesse, die für das Ausbildungsziel notwendigen Kenntnisse und Feritgkeiten zu erwerben.

Der Besuch der Berufsschule erfolgte regelmässig, die Führung des Berichtsheftes war vorzüglich.

Er erledigte alle ihm zugewiesenen Arbeiten stets selbständig und zuverlässig.

Besonders hervorzuheben war Herrn Gs Engagement in der Angebotsabteilung. Sein Verantwortungsgefühl und seine Gewissenhaftigkeit kamen ihm hier zugute.

Herr G. scheidet mit Ablauf seiner Ausbildungszeit auf eigenen Wunsch aus, was wir bedauern.

Wir wünschen Hernn G. für die  Zukunft alles Gute.

August 1993
Titel: Ist das noch ausreichend ???
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 31, 2005, 12:35:49 Nachmittag
Im Zeugnis fehlen wichtige Angaben. So sagt die Aussage "und zeigte von sich aus grosses Interesse, die für das Ausbildungsziel notwendigen Kenntnisse und Feritgkeiten zu erwerben" nicht aus, ob/dass diese Kenntnisse und Fertigkeiten letztlich auch erlangt wurden. Es scheint also beim prinzipiellen Interesse geblieben zu sein (Note 5). Auch fehlt die wichtige Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit bzw. ein obligatorischer Hinweis auf die Abschlussnote ("Er hat die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer mit der Gesamtnote Befriedigend abgeschlossen").

Und auch der Zukunftswunsch wirkt äußerst reserviert: "Wir wünschen Hernn G. für die Zukunft alles Gute (Note 4)" statt z.B. "Für seine berufliche Zukunft und für sein persönliches Wohlergehen wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin Erfolg" (Note 2). Insbesondere die Unvollständigkeiten erwecken den Eindruck, dass es sich um ein mangelhaftes Zeugnis handelt.

In der Fachliteratur wird aber übereinstimmend davon abgeraten, Zeugnisse zu "unterschlagen", da Personaler in dem Fall vom Schlimmsten ausgehen müssten (z.B. fristlose Kündigung wegen Diebstahls). Oft ist es besser, offen mit einem "Makel" umzugehen und z.B. durch neue, besserer Zeugnisse eine positive Entwicklung zu belegen.
 Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de