Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Kess am November 27, 2011, 22:03:16 Nachmittag
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Hallo,
ich bin Studentin und habe ein 6monatiges Pflicht-Praktikum im Bereich Vertrieb/Trade Marketing absolviert. Jetzt hab ich heute mein Zeugnis erhalten und kann diesen Abschnitt überhaupt nicht einschätzen.
Aufgrund ihres frischen, verbindlichen und kooperativen Auftretens wurde xy von den Vorgesetzten und Kollegen geschätzt und anerkannt. Wegen ihrer unkomplizierten und sachlichen Art wurde xy von unseren Kunden und Geschäftspartnern sehr geschätzt.
Es wäre Super toll, wenn mir hierbei jemand helfen könnte.
Glg
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Für Pflichtpraktika gibt es eigentlich nur wertfreie Bescheinigungen, keine Zeugnisse. Weil nicht die Leistung zählt, sondern nur die Absolvierung des Praktikums. Ein Zeugnisanspruch besteht nur bei freiwilligen Praktika. Unabhängig davon sieht du, dass das Verhalten zu Externen (sehr geschätzt) etwas besser wertet wird als gegeb Internen (
sehr geschätzt und anerkannt). Insgesamt würde ich das Verhaltensbewertung der Note 2-3 einstufen.