Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anjana am Dezember 16, 2011, 09:28:54 Vormittag

Titel: wie schlecht ist es wirklich?
Beitrag von: Anjana am Dezember 16, 2011, 09:28:54 Vormittag
Hallo,

nach 15 Jahren als Sachbearbeiterin im Forderungsmanagement muss ich mich nun neu bewerben, da ich mein AG seinen Standort versetzt und ich die Strecke aus familiären Gründen nicht fahren kann (zu weit-habe kleine Tochter).

Nun ist mein damaliges Ausbildungszeugnis vom Rechtsanwalt (habe Rechtsanwalts- und Notargehilfin gelernt) aus dem Jahre 1997 meiner Meinung nach ziemlich übel. Ich überlege, ob es besser ist, das Zeugnis der Bewerbung gar nicht erst beizufügen. Die Passagen, die mir besonders schlecht erscheinen, führe ich mal hier auf:

"Frau XX hat ihre Leistungen im Laufe ihrer Ausbildung gesteigert"
"Frau XX hatte die ihr übertragenen Arbeiten zuletzt selbständig ausgeführt"
"Frau XX hat die ihr übertragenen Arbeiten immer bereitwillig erledigt"
"Frau XX war uns und dem übrigen Personal gegenüber stets freundlich"

Wie ist das zu bewerten? Freue mich über Meinungen.

Anjana
Titel: Re: wie schlecht ist es wirklich?
Beitrag von: TS am Dezember 18, 2011, 11:55:06 Vormittag

Die vier Formulierungen sind (unterschiedlich stark) katastrophal. Wenn möglich, würde ich das Zeugnis nicht beilegen.

Gruß
TS
Titel: Re: wie schlecht ist es wirklich?
Beitrag von: Demel am Dezember 19, 2011, 13:52:11 Nachmittag
Bekannterweise sind es immer die schlechten Zeugnisse, die fehlen. Daher ist es nicht ganz so einfach, wenn man sich vor potentiellen neuen Arbeitgebern gut präsentieren will und die Unterlagen nicht vollständig sind. Ich würde darauf achten, dass das aktuelle Zeugnis wirklich TOP ist, dann wirkt das alte AZUBI-Zeugnis eher unwichtig. Wegen des aktuellen Zeugnisses würde ich dann nicht auch nochmal 14 Jahre warten bevor du aktiv wirst, also gleich (!) prüfen lassen (z.B. hier: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php)  und dann ggf. um Berichtigung bitten. 

Nochmal zum alten Zeugnis:
"Frau XX hat ihre Leistungen im Laufe ihrer Ausbildung gesteigert"  (sie hat schwach angefangen?!)
"Frau XX hatte die ihr übertragenen Arbeiten zuletzt selbständig ausgeführt" (ist klar, dass man als AZUBI einige Zeit braucht, um selbstständig zu arbeiten, aber das kann man netter ausdrücken) 
"Frau XX hat die ihr übertragenen Arbeiten immer bereitwillig erledigt" (das ist eher eine Mindestanforderung)
"Frau XX war uns und dem übrigen Personal gegenüber stets freundlich" (es fehlt das zusammenfassende Verhaltensattribut: "einwandfrei" oder "vorbildlich").