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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: nachfrager am Januar 22, 2012, 21:54:30 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis nach Kündigung
Beitrag von: nachfrager am Januar 22, 2012, 21:54:30 Nachmittag
Beruf: Sachbearbeiter in einer Behörde mit Kundenkontakt, Kündigung in der Probezeit durch Arbeitgeber, von August bis Dezember 2011 gearbeitet.
Da ich keinen Plan habe ob das unten geschriebene gut ist, Frage ich hier mal nach ;) Aufgefallen ist mir folgendes, der Geburtsort fehlt im Zeugnis ( also "Herr xyz, geboren am xx.xx.xxxx, war vom .... usw." steht da, nur eben kein Geburtsort), ist das von Bedeutung?

Normalerweise kenne ich zeugnisse immer nur mit solchen Aussagen wie: "hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" usw., nur hier fehlt das irgendwie, drum kann ich das irgendwie nicht so richtig einschätzen, ok war auch nur ein kurzer Zeitraum von 4 Monaten

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Herr xyz hatte sich durch seine sehr guten und fundierten Kenntnisse im Sozialrecht sehr schnell in das übertragene Aufgabengebiet eingearbeitet. Dadurch war er binnen kurzer Zeit in der Lage, einen eigenen Fallbestand zu führen und auch schwierigere Fallkonstellationen zu bearbeiten.

Herr xyz arbeitete selbständig, sorgfältig und gewissenhaft. Er brachte eigenen Vorschläge und Lösungsansätze in die Arbeit ein und erledigte die täglichen Aufgaben motiviert und engagiert.

Herr xyz verhielt sich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen stets korrekt. Im Umgang mit Bürgern trat er ruhig und sachlich auf.

Wir danken Herrn xyz für die erbrachten guten Leistungen und wünschen Ihm für die Zukunft alles gute.

Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
Beitrag von: Achim am Januar 23, 2012, 11:39:28 Vormittag
Mehr oder minder ein befriedigendes Arbeitszeugnis, da bspw. einige typische Textpassagen fehlen.
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
Beitrag von: monk am Januar 23, 2012, 12:21:44 Nachmittag
naja für 4 monate kann man wohl auch kaum viel erwarten
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
Beitrag von: Achim am Januar 23, 2012, 12:25:11 Nachmittag
Warum nicht? Das liegt letztendlich nur an dem zu Beurteilenden wie er sich in dem Zeitraum gibt und welchen Eindruck sich der AG von demjenigen macht.
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
Beitrag von: nachfrager am Januar 23, 2012, 13:01:42 Nachmittag
was würde den noch großartig fehlen? mir wurde gesagt leistungsmässig wäre alles top gewesen....
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
Beitrag von: Kalli66 am Januar 23, 2012, 19:42:49 Nachmittag
U.a. fehlen ein Bedauern des Ausscheidens, der Beendigungsgrund, die Zufriedenheitsaussage (ohne die gibt es keine Gesamtnote) usw. Adjektive wie korrekt und Aussagen ohne aufwertende Abverben ("stets sehr motiviert") sind auch eher schwach. Die Rechtschreibfehler sind hoffentlich nicht im Original, z.B. "wünschen Ihm (muss klein geschrieben sein) für die Zukunft alles gute (muss groß geschrieben sein). Du kannst die Mängel auch anhand der Checkliste (siehe oben) überprüfen oder dich an die Zeugnishotline wenden.
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
Beitrag von: nachfrager am Januar 23, 2012, 21:19:51 Nachmittag
naja bedauern für das ausscheiden wird es nicht geben, da man mir gekündigt hat
rechtschreibfehler sind keine drinnen, war wohl mein word was korrigiert hat^^

was ist mit der "Zufriedenheitsaussage" gemeint? stets zu unserer vollen zufriedenheit oder sowas in der Art? hab ich auf sowas einen Anspruch?
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
Beitrag von: Mike am Januar 24, 2012, 20:29:20 Nachmittag
Zitat
naja bedauern für das ausscheiden wird es nicht geben, da man mir gekündigt hat
Das Bedauern kann sich auch auf ein Bedauern der Notwendigkeit der Kündigung beziehen

Zitat
was ist mit der "Zufriedenheitsaussage" gemeint?
schau mal hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-leistungszusammenfassung.php
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
Beitrag von: nachfrager am Januar 24, 2012, 21:00:43 Nachmittag
also ich war heut dort und ich muss es schriftlich denen geben das ich was geändert haben will, sonst machen sie nichts -.-

Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Kündigung
Beitrag von: Maggy am Januar 25, 2012, 10:41:13 Vormittag
Dazu gibts bei arbeitszeugnis.de neben der Zeugnisüberarbeitung auch ein Arbeitgeberanschreiben, in dem genau begründet wird, warum welche Aussage geändert werden muss.