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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Martin am Januar 29, 2012, 18:59:51 Nachmittag

Titel: Wie ist das Arbeitszeugnis zu bewerten?
Beitrag von: Martin am Januar 29, 2012, 18:59:51 Nachmittag
Hallo,

wie ist dieses Ausbildungszeugnis zu werten?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
*****

Zeugnis

Herr XY, geboren am xx.xx.xxxx, hat vom 01.08.2009 bis zum 25.01.2012 eine Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel (Fachrichtung Großhandel) absolviert. Auf Grund seiner sehr guten Leistungen konnte er seine Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzen. Es wurden die Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt. Dabei wurden die Abteilungen Logistik, Verwaltung, Verkauf und Einkauf durchlaufen.

Herr XY hat von Anfang an seine Berufsausbildungmit außerordentlichem Engagement betrieben. Er identifizierte sich stets in vorbildlicher Weise mit seinen Aufgaben und dem Betrieb, zeigte Eigeninitiative und überzeugte mit Fleiß und Eifer. Er hat sich gute, fundierte Fachkenntnisse erworben. Nach Einweisung in neue Arbeitsbereiche arbeitete Herr XY stets selbstständig und äußerst gründlich. Die Ausführung seiner Arbeit entsprach immer unserem Qualitätsstandard. Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten über den üblichen Erwartungen an Auszubildende. Herr XY hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gelernt und seine Aufgaben erledigt.
Eine besondere Auszeichnung erfuhr er, als er an einem 4-wöchigen Auslandspraktikum in Irland teilnehmen durfte.

Das Verhalten von Herrn XY war immer vorbildlich, und er wurde von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gleichermaßen geschätzt.

Herr XY hat seine Ausbildung vorzeitig mit gutem Prüfungsergebnis bei der Industrie- und Handelskammer zu ABC abgeschlossen.

Die Ausbildung von Herrn XY endete am 25.01.2012 mit Bestehen der Abschlussprüfung.

Wir danken Herrn XY für die angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.


Mit freundlichen Grüßen
XYZ GmbH

i.V.Name
Niederlassungsleiter
Titel: Re: Wie ist das Arbeitszeugnis zu bewerten?
Beitrag von: Martin am Januar 29, 2012, 19:01:46 Nachmittag
was denkt ihr speziell über die Sache mit dem Qualitätsstandard und dem Folgesatz?
hört sich für mich so an wie "er macht nicht mehr wie notwendig".

Einige Infos vielleicht noch zum Unternehmen: gesamt ca. 200 MA, an meiner Ausbildungsstelle waren 45 MA beschäftigt.