Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: CK-Saar am Januar 30, 2012, 18:05:36 Nachmittag

Titel: Eigenes Arbeitszeugnis erstellt, bitte um Prüfung
Beitrag von: CK-Saar am Januar 30, 2012, 18:05:36 Nachmittag
Hallo Zusammen,
Meine Ausbildung zum Industriemechaniker neigt sich langsam dem Ende zu und ich habe mal ein eigenes Arbeitszeugnis entworfen. Dieses möchte ich meinen Vorgesetzten als Vorschlag unterbreiten:


Arbeitszeugnis


Herr xy, geboren am xy, absolvierte  in unserem Unternehmen vom xy  bis zum xy eine Ausbildung als Industriemechaniker mit sehr gutem Erfolg.
Die xy steht seit xy für den Einsatz moderner xy. uws...

Die Tätigkeit von xy umfasste vor allem die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen und vor allem im Bereich CNC Werkzeugmaschinen.
Zu seinem Aufgabenbereich gehörte insbesondere:

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xy erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Auch in komplizierte Problemstellungen konnte er sich stets schnell selbstständig einarbeiten.
Die vereinbarten Ziele hat xy auch unter schwierigsten Bedingungen bestens Erfüllt. Die Anforderungen seiner Position bewältigte sie auch bei starkem Arbeitsanfall stets gut. Obwohl xy seine Ausbildung zum Industriemechaniker noch nicht vollständig abgeschlossen hatte, arbeitete er schon im Qualitätswesen als Sachbearbeiter erfolgreich mit. Die Ihm zugeteilen Aufgaben und Verantwortung verrichtete er mit außerordentlichem Geschick. Im direkten Umgang mit Kunden war xy aufgeschlossen und zuvorkommend.
Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich
Er erledigte seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.




wegen dem "arbeitet schon im qualitätswesen mit" , kurze erläuterung:
ich war im 3.lj als mein chef mich fragte ob ich nicht ins qualitätswesen gehen wolle, da dort ein mangel an mitarbeiter herrscht und gute aussichten für mich sind, diese später zu leiten.
hoffe ich kann das so ins zeugnis einbauen.


Vielen Dank im Voraus,
lg
Titel: Re: Eigenes Arbeitszeugnis erstellt, bitte um Prüfung
Beitrag von: Achim am Januar 30, 2012, 22:04:58 Nachmittag
Arbeitszeugnisse sind vom AG zu erstellen, nicht vom AN!!! Es ist anmaßend und unverschämt als AN zu selber zu beurteilen und dann auch noch dem AG as Vorschlag zu unterbreiten. Unglaublich!!!
Titel: Re: Eigenes Arbeitszeugnis erstellt, bitte um Prüfung
Beitrag von: CK-Saar am Januar 31, 2012, 15:13:45 Nachmittag
dann bitte ich um entschuldigung und löschung meines beitrages, danke
Titel: Re: Eigenes Arbeitszeugnis erstellt, bitte um Prüfung
Beitrag von: Kall66 am Januar 31, 2012, 20:37:04 Nachmittag
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, einen Eigenentwurf einzureichen. Das ist ja auch ein Schwerpunkt dieser Internetseite. Es macht auch Sinn, für den Arbeitgeber ist es ein bloßer Verwaltungsakt, für den Arbeitnehmer hängt aber viel davon ab. Man kann aber sehr, sehr sehr viel falsch machen und schadet sich dann wohlmöglich selbst. Das fängt schon bei der Überschrift an, es muss "Ausbildungszeugnis" heißen, nicht "Arbeitszeugnis". Die BEwertung gehört nicht in die Einleitung, das ist eines von vielen typischen Merkmalen eines Eigenentwurfs ("absolvierte  in unserem Unternehmen eine Ausbildung als Industriemechaniker mit sehr gutem Erfolg").  In Aussagen wie "die vereinbarten Ziele bestens Erfüllt" wird die gängige Zeugnissprache unangemessen verfremdet, die Notenskala bei der Zielerreichung funktioniert anders. Wenn dann auch noch das Genus wechselt ("Die Anforderungen seiner Position bewältigte sie stets gut") oder dasgleiche mehrfach, aber in unterschiedlichen Noten bewertet wird ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit", "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit") ist eigentlich klar, dass es ein zusammen geschusteter Eigenentwurf ist. Es gibt für solche Fälle kompetente Hilfestellung, z.B. unter der oben genannten Hotline oder bei www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf.php.
Titel: Re: Eigenes Arbeitszeugnis erstellt, bitte um Prüfung
Beitrag von: Achim am Februar 01, 2012, 16:49:37 Nachmittag
@Kalle

Ob der AN das Recht hat mag sein, es ist aber nicht seine Aufgabe, sondern die originäre Aufgabe des beurteilenden Vorgesetzten. Der AN kann nach Erhalt eines Arbeitszeugnisses eine Gegendarstellung abgeben und somit bei plausibler Begründung eine Änderung bzw. Anpassung des Arbeitszeugnisses herbeiführen, notfalls auch erzwingen.