Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Wolhar am Februar 11, 2012, 10:46:54 Vormittag

Titel: Besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit...
Beitrag von: Wolhar am Februar 11, 2012, 10:46:54 Vormittag
Hallo noch eine letzte Frage:

Darf ein Arbeitgeber die Pünktlichkeit im Zeugnis überhaupt aufführen wenn ich gar keine festen Arbeitszeiten habe. Also 40 Stunden die Woche arbeite aber diese Stunden nach meinem belieben einteilen kann und ein Überwachung nicht existiert.

Mich ärgert der Satz : "besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Loyalität und kollegialität..."

Bei meinem Beruf als Gutachter geht es ausschließlich um rechtliche Begutachtung!

Zum zweiten existiert ein team aus Gutachtern. Insgesamt 4 Stück. Der Chef mein teamfähigkeit kommt erst ab 5 Personen in Frage daher nimmt er diese Qualifikation nicht in mein Zeugnis auf.

Was sagt ihr zu den beiden zeugnisproblemen?

Danke wolhar
Titel: Re: Besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit...
Beitrag von: Wolhar am Februar 11, 2012, 10:48:40 Vormittag
Sorry meint natürlich!

Titel: Re: Besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit...
Beitrag von: samilol56 am Februar 11, 2012, 14:10:38 Nachmittag
Zitat
Darf ein Arbeitgeber die Pünktlichkeit im Zeugnis überhaupt aufführen

Ja, darf er sicherlich. Interessiert nach einer Einschätzung ein Arbeitsgericht nicht, welche individuellen Vereinbarungen es zur Arbeitszeit gab.

Der Chef mein teamfähigkeit kommt erst ab 5 Personen in Frage daher nimmt er diese Qualifikation nicht in mein Zeugnis auf.  (ftp://Der Chef mein teamfähigkeit kommt erst ab 5 Personen in Frage daher nimmt er diese Qualifikation nicht in mein Zeugnis auf.)
Indirekt steckt die Teamorientierung oft auch in anderen Formulierungen, z.B. "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer einwandfrei". Ist keine allzu wichtige Aussage. Das Argument mit den 5 Mitarbeitern ist trotzdem sicher nur vorgeschoben, diese Regel steht jedenfalls nirgendwo,  oder kann er dir das aus der Literatur belegen?
Titel: Re: Besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit...
Beitrag von: Wolhar am Februar 11, 2012, 19:07:54 Nachmittag
Danke dir.

Der kann gar nichts belegen. Er will halt dass in meinem zeugnis möglichst wenig positives drin steht.

Zudem wurde eine positive Bemerkung im Zeugnis ohne Rücksprache mit mir einfach rausgenommen. Im Zeugnisentwurf stand sie noch drin.
Titel: Re: Besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit...
Beitrag von: TS am Februar 20, 2012, 19:26:39 Nachmittag
Hallo,

du hast weder Anspruch auf ein besonders positives Zeugnis, noch darauf einen Zeugnisentwurf überhaupt zu Gesicht zu bekommen. Und deine Art, wie du hier auftrittst, vermittelt so viel Ärger mit dem Arbeitgeber, dass ich mir sicher bin, dass dein Zeugnis schlecht ist. Wer sich so ein schlechtes Verhältnis zum Arbeitgeber leistet, erkauft sich damit große Schwierigkeiten mit dem Arbeitszeugnis.

Sowas wie "besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Loyalität und kollegialität..." heißt: Unpünktlich, nicht zuverlässig, illoyal, unkollegial. Für einen Gutachter eine absolute Katastrophe als Bewertung.

Gruß
TS
Titel: Re: Besonders hervorzuheben ist seine Pünktlichkeit...
Beitrag von: RoteErdbeere am Februar 22, 2012, 19:06:46 Nachmittag
Pünktlichkeit ist eine Selbstverständlichkeit. Das in einem Zeugnis hervorzugeben ist absolut tödlich. Verlange auf jeden Falll, dies zu entfernen.