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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Thorsten am Februar 20, 2012, 19:23:07 Nachmittag

Titel: Ausbildungszeugnis
Beitrag von: Thorsten am Februar 20, 2012, 19:23:07 Nachmittag
Beruf Bankkaufmann
Dauer: 3 Jahre (Ausbildung)

Hallo liebe Community,

habe vieles gelesen aber spezielle Formulierungen auf der toll aufgearbeiteten Seite leider nicht gefunden, u.a. folgendes:

"erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer größten Zufriedenheit" -> ist das wie "stets [...] vollsten Zufriedenheit"?
Falls ja, sehe ich einen Widerspruch bei folgendem Zitat:
"Seine Leistungen in der betrieblichen Ausbildung waren gut und entsprachen in jeder Hinsicht unseren Erwartungen". Das klingt für mich recht negativ?

Zum Schluss noch zum persönlichen:
"Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitauszubildenden war vorbildlich. Im Umgang mit Kunden war er höflich, freundlich und zuvorkommend."
Klingt für mich schon "gut", aber das dachte ich auch schon in der Berufsschule und unser Lehrer hat uns dann öfters klar gemacht, dass das eher eine drei oder vier war, da eine versteckte Botschaft dahinter steckte.


Wäre toll wenn mir jemand bei den zwei Dingen weiterhelfen könnte, danke schonmal im Voraus! :)
Titel: Re: Ausbildungszeugnis
Beitrag von: Demel am Februar 21, 2012, 21:51:20 Nachmittag
Zitat
"erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer größten Zufriedenheit" -> ist das wie "stets [...] vollsten Zufriedenheit"?
ja, größte, vollste, höchste ist alles dasselbe

Zitat
"Seine Leistungen in der betrieblichen Ausbildung waren gut und entsprachen in jeder Hinsicht unseren Erwartungen". Das klingt für mich recht negativ?
richtig, das ist eher Note befriedigend.

Zitat
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitauszubildenden war vorbildlich.
Note gut

Zitat
Im Umgang mit Kunden war er höflich, freundlich und zuvorkommend."
Note gut bis befriedigend
Titel: Re: Ausbildungszeugnis
Beitrag von: Thorsten am Februar 24, 2012, 20:03:38 Nachmittag
Tut mir leid nochmal zu fragen, aber besteht da dann nicht ein Widerspruch zwischen den ersten zwei Zeilen? Finde ich etwas seltsam und liest sich alles in allem dann doch sehr schlecht. :/
Titel: Re: Ausbildungszeugnis
Beitrag von: Mike am Februar 25, 2012, 11:05:28 Vormittag
Ja, das ist widersprüchlich. Im Zweifel ist dann nur die schlechtere Bewertung glaubwürdig. Denn es ist nicht selten so, dass Arbeitnehmer bestimmte Änderungen am Zeugnis fordern und auch bekommen, dabei aber andere wichtige Punkte übersehen haben. Man wird also vermutlich davon ausgehen können, dass das Zeugnis Ergebnis einer halbgaren Nachverhandlung ist.