Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: mone am März 08, 2012, 12:38:33 Nachmittag

Titel: Ehrlichkeit im Arbeitszeugniss
Beitrag von: mone am März 08, 2012, 12:38:33 Nachmittag
Ich arbeite als Bäckereifachverkäuferin.Mein vorheriger Arbeitgeber hat meinen befristeten Arbeitsvertrag zwecks mangeltes Vertrauen nicht verlängert.Zwei mal fehlten Summen von 30 Euro in der Kasse und kleinere Beträge in der Kasse.Zu keiner Zeit war ich allein an der Kasse.In meinem Arbeitszeugniss fehlt ein Vermerk auf meine Ehrlichkeit,so wie ein Beendigungsgrund.Kann er die Vermerke einfach weglssen,obwohl er keinen Beweis für meine mangelde Ehrlichkeit hat?
Titel: Re: Ehrlichkeit im Arbeitszeugniss
Beitrag von: Kalli66 am März 09, 2012, 20:54:49 Nachmittag
Ich finde schon, dass das eine unverzichtbare Aussagen in einem Verkäuferinnenzeugnis ist.

Kennst du das folgende Urteil?

 „(...) Der weitere notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem Zeugnisbrauch. Dieser kann nach Branchen und Berufsgruppen unterschiedlich sein. Lässt ein erteiltes Zeugnis hiernach übliche Formulierungen ohne sachliche Rechtfertigung aus, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ergänzung. Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein.“ - Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.08.2008 (Az. 9 AZR 632/07)