Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Daroga am Mai 31, 2005, 18:05:16 Nachmittag

Titel: Ausbildungszeugnis für Kauffrau-Bürokommunikation
Beitrag von: Daroga am Mai 31, 2005, 18:05:16 Nachmittag
Hallo,

ich habe ein Arbeitszeugnis mit 2 Seiten erhalten. Meiner Meinung nach fehlt das Verhalten gegenüber des Vorgesetzten und die Grußformel finde ich überflüssig. Welche Noten entsprechen die einzelnen Absatze?

 

(1. Seite)
Arbeitszeugnis

"Frau A. S. , geb. am xx.xx.xxxx in Ort, wohnhaft in PLZ Ort, Str. Nr. ,

absolvierte in der Zeit vom xx.xx1999 bis xx.xx.2002 eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation in unserem Haus. Aufgrund ihrer ausgezeichneten schulischen Leistungen konnte sie ihre Ausbildung vorzeitig am xx.xx.2001 mit einem erfolgreichen IHK-Abschluss beenden.

Während der praktischen Ausbildung in unserem Haus war Frau S. in allen ihrem Berufsbild entsprechenden Arbeitsbereichen tätig. Dazu zählten im Einzelnen:

-Warenannahme und -versand
-Annahme von Reparaturaufträgen
-Telefondienst
-Lieferantenanfragen
-Angebotserstellung
-Auftragsbearbeitung
-Ein- und Verkauf
-Bestellwesen, Rechnungslegung
-Ablage und Registratur
-Datenbankpflege
-Postein- und -ausgang
-Warenlieferung, Lagerhaltung
-Tabellenkalkulation"

(2.Seite)
"Frau S. zeichnete sich bei der Erledigung ihrer Aufgaben durch Gewissen-
haftigkeit, Genauigkeit und Selbständigkeit aus.

Sie erwies sich als pflichtbewusste und zuverlässige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit erledigte.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden war einwandfrei.

Wir wünschen Frau S. auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg."

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift v. Chef)
Titel: Ausbildungszeugnis für Kauffrau-Bürokommunikation
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 31, 2005, 21:07:32 Nachmittag
Es fehlen in der Tat viele wichtige Aussagen (Motivation, Fähigkeiten, Fachwissen, Verhalten zu Vorgesetzten), was durchaus als beredtes Schweigen gedeutet werden kann (Note mangelhaft).  Ein Zeugnis ist zudem eine Urkunde, kein Brief, daher hat ein "freundlicher Gruß" im Zeugnis nichts zu suchen.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de