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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Zeugnis123 am August 06, 2012, 23:42:55 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis Bewertung
Beitrag von: Zeugnis123 am August 06, 2012, 23:42:55 Nachmittag
Hallo,

ich bitte um die Bewertung eines Arbeitszeugnisses.

Hier die "relevanten" Ausschnitte:

"Für seine Arbeit können wir Herrn xyz ein großes Maß an Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit bescheinigen, welches in dieser Abteilung unerlässlich ist, da von dieser Arbeit die Qualität unserer Ware abhängt."

"Herr xyz ist ein jederzeit interessierter Mitarbeiter, welcher sich auch gegenüber neuen Aufgaben stets offen zeigte."

"Alle ihm übertragenen Aufgaben führte Herr xyz stets zu unseren vollsten Zufriedenheit selbstständig aus."

"Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist stets einwandfrei und korrekt."

"Aufgrund der vollständigen Betriebsschließung zum xx.xx.xx endet leider auch das Arbeitsverhältnis mit Herrn xyz zu diesem Zeitpunkt. Wir danken Herrn xyz für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles erdenklich Gute."

Gruß
Titel: Re: Arbeitszeugnis Bewertung
Beitrag von: admin am August 08, 2012, 09:16:25 Vormittag
Hallo,

Angaben zu Pünktlichkeit sind nicht empfehlenswert (Er kam/ ging pünktlich)
Relevant sind Angaben zur termingerechten Arbeitsweise. Vgl:
Die Ausdrücke „Interesse“ bzw. „interessiert“ findet eigentlich nur in Ausbildungs- und Praktikumszeugnissen Verwendung, da ein Interesse an der Tätigkeit für Arbeitnehmer selbstverständlich sein sollte.

Formulierungen wie „Wir bestätigen/bescheinigen gern ...“  haben den Makel, dass sie den Eindruck erwecken, sie seien auf Verlangen/Bitten des Beurteilten in das Zeugnis aufgenommen worden.

Die Formulierung: „auch gegenüber neuen Aufgaben stets offen zeigte“ ist in naher Verwandschaft mit folgender Formulierung zu sehen, die ein Geheimcode darstellt.  „Er war Neuem gegenüber aufgeschlossen (= aber nicht, um es zu verarbeiten)“

Ein korrektes Verhalten erfüllt Mindestanforderungen

Im Abschluss fehlt ein Bedauern. Die Formulierung „alles erdenklich Gute wird mit der Note 5 bewertet.
Insgesamt stehe die Einzelwertungen im Widerspruch zur guten bis sehr guten Gesamtnote, die
so nicht glaubwürdig wirkt.

Grüße
Paul