Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Biscuit am August 30, 2012, 11:14:26 Vormittag

Titel: Beendigungsformel im Zeugnis bei AN-seitigen Kündigung. Insovenzantrag gestellt
Beitrag von: Biscuit am August 30, 2012, 11:14:26 Vormittag
Hallo liebe Leute

Unsere Firma hat ein Insolvenzantrag gestellt + der vorläufige Insolvenzverwalter kommt in den nächsten Tagen.
Wegen mehr als 2 Monate Gehaltsrückstand habe ich selber gekündigt um mich wenigstens mit AL-Geld zu finanzieren.
Für die unmittelbare nächste Zeit habe ich keine neue Stelle in Aussicht.

Wie könnte eine für den Arbeitgeber akzeptablen Beendigungsformel  im Zeugnis lauten, in der die arbeitnehmerseitige Kündigung erwähnt wird?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus

Gruß

Biscuit
Titel: Re: Beendigungsformel im Zeugnis bei AN-seitigen Kündigung. Insovenzantrag gestellt
Beitrag von: Biscuit am August 30, 2012, 11:59:24 Vormittag
Was hält Ihr von dieser Formulierung:

"Aufgrund unserer andauernder schwierige wirtschaftliche Lage verlässt Herr XYZ zu unserem Bedauern unsere Firma auf eigenem Wunsch“?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Gruß

Biscuit
Titel: Re: Beendigungsformel im Zeugnis bei AN-seitigen Kündigung. Insovenzantrag gestellt
Beitrag von: Biscuit am August 31, 2012, 08:55:41 Vormittag
Korrektur:

"Aufgrund unserer andauernder schwierigen wirtschaftlichen Lage verlässt Herr XYZ unsere Firma auf eigenem Wunsch"

Wenn diese Formulierung für den Arbeitgeber annehmbar ist, könnt Ihr es ruhig schreiben.

Oder braucht Ihr weitere Informationen?

Auf eure Antworten freue ich mich!

Gruß

Biscuit
Titel: Re: Beendigungsformel im Zeugnis bei AN-seitigen Kündigung. Insovenzantrag gestellt
Beitrag von: Maggy am September 02, 2012, 00:53:59 Vormittag
Eigentlich werden Arbeitnehmerkündigungen nicht weiter begründet. Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, den Grund für seine Kündigung mitzuteilen, also muss es der Arbeitgeber auch nicht im Zeugnis erwähnen. Es wäre allerdings auffällig, wenn man ein selbst Arbeitsverhältnis kündigt, ohne eine neue Anstellung zu haben. An sich kann man das also so machen wie vorgeschlagen, es könnte aber etwas illoyal wirken. Im Sinne von: Kaum kriselt es mal und schon ist er weg...