Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Thomas am September 07, 2012, 13:30:50 Nachmittag
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Hallo Zusammen,
ich habe Fragen zu Formulierungen im Zeugnis auf die ich ich Forum keine Antworten gefunden habe.
Kann mir einer der hier Anwesenden vielleicht weiterhelfen?
Das Arbeitsverhältnis endet im besten gegenseitigen Einvernehmen zum .....
Ist diese Aussage so in Ordnung oder sollten die Gründe die zur Trennung geführt haben angeführt werden?
Wir danken für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Ist diese Formulierung zu dick aufgetragen oder empfinde ich das nur so?
Freue mich auf zahlreiche Antworten für die ich mich schon einmal bedanke.
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Das Arbeitsverhältnis endet im besten gegenseitigen Einvernehmen zum .....
Ist diese Aussage so in Ordnung oder sollten die Gründe die zur Trennung geführt haben angeführt werden?
Die Aussage verweist auf einen Aufhebungsvertrag oder Vergleich. Sofern die Initiative vom Arbeitgeber ausging können die Umstände genannt sein, z.B. Rationalisierungsmaßnahmen.
Wir danken für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Ist diese Formulierung zu dick aufgetragen oder empfinde ich das nur so?
Nein, das ist eher schwach, in einem guten Zeugnis wird nicht nur für eine passive "Mitarbeit" gedankt, sondern für "stets sehr gute Leistungen". Außerdem sollte das Ausscheiden bedauert werden.
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Wir danken für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Ist diese Formulierung zu dick aufgetragen oder empfinde ich das nur so?
Nein, das ist eher schwach, in einem guten Zeugnis wird nicht nur für eine passive "Mitarbeit" gedankt, sondern für "stets sehr gute Leistungen". Außerdem sollte das Ausscheiden bedauert werden.
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Vielen Dank für die Einschätzung. Und wie kann man diese Formulierung, vielleicht sogar im Schulnotensystem, werten wenn diese im Zusammenhang mit
der Beendigung des AV in gegenseitigem Einvernehmen steht?