Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Snoopiana am Juni 01, 2005, 17:12:36 Nachmittag
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Hallo,
gibt es eine gesetzliche Grundlage auf die ich mich berufen kann, wenn ich als Marketingassistentin in Teilzeit auch die Wochenstundenzahl im Zeugnis mit aufgeführt bekommen möchte?
Danke.
Grüße Snoopiana
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Mit ist kein entsprechendes Urteil bekannt, ich kann Ihnen aber auch keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Hierzu ist nur ein Anwalt befugt. Ich möchte Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de[/i]