Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Snoopiana am Oktober 26, 2012, 10:16:44 Vormittag
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Allgemeine Frage: Ist es bei einem Zeugnis erforderlich im Einleitungstext zu erwähnen, dass man in Vollzeit über eine Zeitarbeit bei einem Kunden eingesetzt war? Oder erschließt sich sowas automatisch, wenn man dort die ganze Zeit eingesetzt wurde nicht explizit "in Teilzeit" oder eine Wochenstundenzahl aufgeführt wird?
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Wenn nichts dazu erwähnt wird geht man von Vollzeit aus. Wenn die Arbeitszeit deutlich unter der Vollzeit liegt (weniger als 50%) sollte die Teilzeit im Zeugnis erwähnt werden, da andernfalls ein falscher Eindruck von der Berufserfahrung entsteht.