Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Tobias am Dezember 01, 2012, 15:37:33 Nachmittag
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Hallo zusammen,
super dass es so ein Forum gibt! :)
Ich bekomme von meinem Arbeitgeber, trotz dass die Kündigung wohl auf meine Arbeit zurück zu führen ist, ein postives Arbeitszeugnis um gut auseinander zu gehen.
Ich kann mir im Prinzip aussuchen was drinstehen soll. Was mich besonders interessiert, ist, welches die optimale Schlussklausel wäre.
z.B. "ging auf eigenen Wunsch", "in beidseitigem Einvernehmen" oder so was in der Richtung. Was wäre die positivste Formulierung (für mich) die ich vorschlagen könnte?
Vielen Dank und Grüße
Tobias
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An sich wirkt "auf eigenen Wunsch" am vorteilhaftesten. Es bedeutet, dass der Arbeitgeber einen gern behalten hätte, man für sich selbst aber die Möglichkeit gesehen hat, sich beruflich weiter zu verbessern. Das wirkt selbstbewusst, entschlossen, geradlinig und kompetent. Aber die Rahmenbedingungen müssen natürlich stimmen. D.h. die nächste Stelle muss direkt im Anschluss begonnen werden und es muss sich um einen Schritt nach vorn handeln. "Beiderseitiges bestes Einvernehmen" steht für einen Aufhebungsvertrag. Evtl. hilft dir dieser Service weiter: http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf.php, das trifft wohl auf deine Situation zu.