Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: jan am Dezember 14, 2012, 13:32:29 Nachmittag
-
Die Aufgaben umfassten im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:Kassentätigkeit,Zubereitung des Kalt-und Warm-Angebotes im Buffetbereich, Service-Aufgaben bei Gästebewirtung und Konferenzservice,Wareneinkauf,Zubereitung von Speisen,Speisenausgabe,Erstellung von Speiseplänen,Durchführung und Kontrolle der HACCP-Verordnung,allgemeine Reinigungsarbeiten.
-
Um welchen Beruf geht es denn? An sich finde ich das nicht abwertend.
-
Koch und Servicekraft in einer Kantine
-
Reinigungsarbeiten gehören nicht ins Zeugnis - das gehört dazu als eine Selbstverständlichkeit.
-
Wenn die Reinigungsarbeiten als Letztes aufgeführt sind-wie in deinem Falle-sind diese nicht abwärtend zu beurteilen. Gedanken müßte man sich aber machen -wenn diese am Anfang der Tätigkeiten stehen.