Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ro Bert am Januar 17, 2013, 10:24:39 Vormittag

Titel: Schlechtes Zeugnis selbst korrigieren
Beitrag von: Ro Bert am Januar 17, 2013, 10:24:39 Vormittag
 Kann es nachgewiesen werden bzw. was könnte passieren , wenn ich mein schlechtes Zeugnis selber etwas positiver gestalte ? Weil ich eine Änderung durch den Arbeitgeber für aussichtslos halte und ansonsten keine andere Möglichkeit sehe . bei einer Bewerbung auch ernst genommen zu werden !
Titel: Re: Schlechtes Zeugnis selbst korrigieren
Beitrag von: Ro Bert am Januar 17, 2013, 10:30:14 Vormittag
Also ich meine fragen optionelle Arbeitgeber bei ehemaligen Arbeitgebern nach ,ob ein Arbeitszeugnis der Realität entspricht oder gibt es da einen Kodex das dies nicht zu befürchten ist ? Mit welchen Konsequenzen müßte ich rechnen ?
Titel: Re: Schlechtes Zeugnis selbst korrigieren - ja, aber ohne Dokumentenfälschung
Beitrag von: bertram am Januar 17, 2013, 11:32:31 Vormittag
Hallo Robert,

wenn du dein Zeugnis einfach selbst ohne Zustimmung des Ex-Arbeitgebers änderst (z.B. einscannen, digital retuschieren, ist ja heute in Zeiten digitalter Bildverarbeitung kein Problem mehr), gehst du ein hohes Risiko ein, rechtliche Probleme zu bekommen:

- Dokumenten-/Urkundenfälschung kann zur Anzeige gebracht werden
- Arbeitszeugnisse müssen der "Wahrheit" entsprechen oder sich ihr - je nach Ermessen - annähern
- eventuell verlangt dein zukünftiger Arbeitgeber später die Vorlage des Original-Zeugnisses - und dann stehst du ganz schön blöd da
- wenn das Zeugnis nicht den von dir beim neuen AG während der Probzeit gezeigten Leistung entspricht, verklagt er ggf. deinen ehemaligen AG auf Schadenersatz - dein ehemaliger AG weist den Vorwurf dann natürlich von sich, indem er das "echte" Zeugnis vorlegt...

Einen Ehrenkodex, wie ein neuer AG sich verhält, wenn er deine Bewerbung in der Hand hält, gibt es möglicherweise. Es steht jedoch jedem frei, sich über zukünftige, neue Mitarbeiter beim ehemaligen AG / Ausbildungsbetrieb über weitere Wege (z.B. Telefon) zu erkundigen.

Titel: Re: Schlechtes Zeugnis selbst korrigieren
Beitrag von: bertram am Januar 17, 2013, 11:33:03 Vormittag
Mein Rat: mach dich z.B. hier im Forum über die Sprachkodierungen schlau, formuliere deinen Zeugnistext als Entwurf neu (realistisch, es muss nicht alles 1 sein!), lasse den Entwurf von anderen prüfen (zB. hier im Forum) und schicke es deinem ehemaligen Arbeitgeber. Dabei freundlich und diplomatisch erklären und begründen, weshalb du mit der ersten Version des Zeugnisses nicht einverstanden bist. Tipp: falls möglich, den Entwurf per Fax schicken und Sendebericht drucken, damit sparst du Porto für ein Einschreiben und natürlich Zeit. Am besten den Entwurf noch als Text-Dokument (word-Datei) via E-Mail, dann braucht der AG den Entwurf nur anpassen und nicht abtippen.

Sollte der AG längere Zeit = 3-4 Wochen oder länger nicht reagieren, nochmals schriftlich (per Fax) zur Zeugnisausstellung auffordern, dabei kannst du schon einen etwas bestimmteren und fordernden Ton (wichtig ist immer diplomatisch und neutral) anschlagen.

Falls dann immernoch nichts passiert, empfehle ich vor Einschalten eines eventuell teuren Anwalts / Klage vor dem Arbeitsgericht dich an einen Schlichter / Ombudsmann / Berater der zuständigen Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer etc.) zu wenden. Insbesondere, wenn es in deinem Fall um ein Ausbildungszeugnis nach Abschluss einer Berufsausbildung geht. Hierbei gelten besondere Bestimmungen und Pflichten für den ehemaligen Ausbildungsbetrieb.
Titel: Re: Schlechtes Zeugnis selbst korrigieren
Beitrag von: Ro Bert am Januar 17, 2013, 12:02:30 Nachmittag
Danke dir Bertram für die sachkundige Beantwortung meiner Fragen - jetzt weiß ich bescheid.