Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Maincoon am August 05, 2006, 21:21:50 Nachmittag

Titel: Widerruf Arbeitszeugnis
Beitrag von: Maincoon am August 05, 2006, 21:21:50 Nachmittag
1) Unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber das ausgestellte Zeugnis widerrufen?

2) Wenn ein Betrieb geschlossen (bzw. verkauft) wird u. das ausgestellte Zeugnis nicht korrekt ist, wer stellt einem ein neues Zeugnis aus?
Titel: Widerruf Arbeitszeugnis
Beitrag von: Maggy am August 06, 2006, 02:11:47 Vormittag
Da schaust du am besten Mal in der Urteilsdatenbank unter den Stichworten "Zeugnisanspruch" und "Widerruf" nach: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php
Denn ohne Kenntnis der Hintergründe lässt sich das nicht pauschal beantworten. Es ist schon ein großer Unterschied, ob ein Unternehmen geschlossen oder verkauft wurde, also ob es einen Rechtsnachfolger hat. Es stellt sich z.B. auch die Frage, wann du gekündigt wurdest/ hast.  Vor dem Eigentümerwechsel? Oder gab/gibt es einen Insolvenzverwalter?!