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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Lisa am Januar 28, 2013, 12:47:06 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Lisa am Januar 28, 2013, 12:47:06 Nachmittag
Hallo liebe Community,

ich habe mein erstes Arbeitszeugnis erhalten, ein Zwischenzeugnis. Nun stehe ich da und weiß nicht so ganz genau, wie ich es zu interpretieren habe..
Ich bin noch in der Ausbildung und muss mich damit bewerben.
Ich habe den Verdacht, dass es nicht gut ist .. :(

Im Rahmen ihrer bisherigen Einsätze in den jeweiligen Fachabteilungen hat Fr. xxx - nach einer Einarbeitungszeit - die anfallenden Tätigkeiten selbstständig, flexibel und gewissenhaft ausgeführt. Fr xxx verrichtete die ihr übertragenen Aufgaben mit großem Engagement und Zuverlässigkeit stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Aufgrund ihres freundlichen Wesens ist Fr. xxx bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen geschätzt und beliebt.

Dieses Zwischenzeungnis wurde auf Wunsch von Fr. xxx erstellt.
Titel: Re: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Kalli66 am Januar 29, 2013, 14:30:17 Nachmittag
Die Aussage "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" steht für sich betrachtet für die Gesamtnote 2.  Aber fehlen im Zeugnis nicht Angaben zu Fähigkeiten (Belastbarkeit, Auffassungsgabe), zum Kenntnisstand, zum Arbeitserfolg usw?  Hast du das Zeugnis schon anhand der Checkliste unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php überprüft?  
Titel: Re: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Lisa am Januar 31, 2013, 10:01:46 Vormittag
Leider noch nicht, müsste ich evtl. mal machen. :-/

Ich bin mir nicht sicher, aber ist "- nach einer Einarbeitungszeit -" und "Aufgrund ihres freundlichen Wesens ist Fr. xxx bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen geschätzt und beliebt." nicht sehr negativ zu bewerten?

Wenn solche Angaben wie Belasbarkeit, Auffassunsgabe, Arbeitserfolg, Kenntnisstand fehlen, bedeutet das dann, dass, wenn sies erwähnen würden, nichts Gutes zu berichten hätten?

Titel: Re: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Maggy am Januar 31, 2013, 12:53:58 Nachmittag
In einem Zeugnis dürfen wichtige Angaben nicht fehlen, ansonsten kann das als versteckte Kritik gedeutet werden. Es ist aber in der Regel kein Problem, diese fehlenden Angaben nachzufordern. Die Floskel " nach einer Einarbeitungszeit" kommt mir in einem AZUBI-Zwischenzeugnis unpassend vor, man lernt ja die ganze Zeit. Der Satz "Aufgrund ihres freundlichen Wesens ist Fr. xxx bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen geschätzt und beliebt" ist nicht negativ, aber es fehlen aufwertende Adverben wie stets, sehr usw.
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