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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast am Januar 28, 2013, 23:02:52 Nachmittag

Titel: Zeugnisbewertung Nummer 1
Beitrag von: Gast am Januar 28, 2013, 23:02:52 Nachmittag
Hallo,

ich habe 2 Arbeitszeugnisse die ich gerne in Noten eingeordnet hätte. Da ich die Zeugnisse abtippe, kann schon mal ein Rechtschreibfehler drin sein.

Nummer 1:

Er beherrschte seinen Arbeitsbereich umfassend und überdurchnschnittlich. Herr xxx erledigte seine Aufgaben gewissenhaft und mit großer Sorgfalt und Genauigkeit und zeigte stets auch über die übliche Arbeitszeit hinaus einen guten Einsatz.
Aufgrund seiner umsichtigen und erffizienten Arbeitsweise erbrachte er auch in neuen Arbeitssituationen stets gute Ergebnisse. Wir konnten uns auch in Ausnahmesituationen stets auf ihn verlassen.
Wir waren mit seinen Leistungen stets zufrieden. Er hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht zu unserer vollen Zufriedenheit entsprochen.
Herr xxx motivierte seine Mitarbeiter durch seine fach- und pesonenbezogene Führung stets zu guten Leistungen.

Durch seine hohe fachliche Leistung und durch seine Persönlichkeit erwarb er sich die Anerkennung und Wertschätzung seiner Vorgesetzten, Kollegen sowie seiner Mitarbeiter.
Auch sein Auftreten gegenüber unseren Kunden und Geschäftspartnern war stets höflich und einwandfrei.
Herr xxx scheidet mit Wirkung zum xxxxxxxxx aus unserem Unternehmen aus.
Für die Zukunft wünschen wir Herrn xxxx beruflich und persönlich alles Gute.


zur Info:

Kündigung wurde vor Gericht in einen Vergleich gewandelt. Das Arbeitszeugnis wurde nochmal auf ein "sehr gut" laut Unternehmen korrigiert. Mein Anwalt spricht eher von einem "gut".
Leider hatte ich beide Zeugnisse zusammen in einer Mappe und weiß jetzt nicht mehr welches das korrigierte ist. :-( Also bitte NUMMER 1 und NUMMER 2 vergleichen

Bitte um Hilfe
Titel: Re: Zeugnisbewertung Nummer 1
Beitrag von: Kalli66 am Januar 29, 2013, 14:23:16 Nachmittag
Die Aussage "Wir waren mit seinen Leistungen stets zufrieden." steht für die Gesamtnote 4+, bei manchen Fachbuchautoren auch 3-.
Aber es gibt auch die Ansicht, dass ein Zeugnis ohne  Dankes-und Bedauernsformel immer der Note 5 entspricht.