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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Bonny am August 06, 2006, 18:49:48 Nachmittag

Titel: Nach Zeugniskorrektur unsicher.....welche "Note" n
Beitrag von: Bonny am August 06, 2006, 18:49:48 Nachmittag
Hallo zusammen!

Wer kann mir helfen? Nach 5 Monaten wurde ich nach Ende der Probezeit gekündigt und habe ein  ziemlich mieses Zeugnis bekommen. Dann bekam ich einige Tipps und bat schriftl. um Korrektur bei meinem ehemaligen AG. Jetzt habe ich dieses bekommen und bin mir nicht sicher, ob es wenigstens eine 3 ist:

"Xxx, geb. am xxx, war in der Zeit vom xxx bis xxx als kaufmännische Angestellte in meinem Unternehmen beschäftigt.

Zu Ihren Aufgaen zählte u. a.: .............................

In dieser Zeit machte sie sich auch mit unserer Buchhaltungsoftware Sage KHK vertraut und arbeitete sich in diese ein.

Xxx  hat die ihr übertragenen Aufgaben zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt. Sie arbeitete selbständig und zuverlässig.

Ihr Verhalten mir und ihren Kollegen gegenüber war immer einwandfrei und stets hilfsbereit. Bei unseren Kunden war xxx anerkannt und geschätzt.

Das Arbeitsverhältnis wurde beendet, da der Muttersaftsurlaub einer weiteren Mitarbeiterin beendet war. Ich danke xxx für ihre Mitarbeit und wünsche ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute."
                                       --------
Ganz lieben Dank im Voraus für Eure Meinung!!!
Titel: Nach Zeugniskorrektur unsicher.....welche "Note" n
Beitrag von: Maggy am August 06, 2006, 23:14:34 Nachmittag
Einige der Aussagen sind Note 3, aber insgesamt glaubwürdig ist das nicht, weil zu viel fehlt, z.B. gibt es kein einziges dynamisches Attribut (engagiert, motiviert, effizient). Auch zu den Fähigkeiten und zum Wissen wird nichts gesagt, wenn man von der sehr ausweichenden und schwachen Aussage "machte sie sich auch mit unserer Buchhaltungsoftware Sage KHK vertraut und arbeitete sich in diese ein" absieht.  
Wenn die Bewertung nicht einer glaubwürdigen 3 entspricht, muss übrigens der Arbeitgeber (und nicht du) nachweisen, dass die Leistung unterdurchschnittlich war - oder ein glaubwürdiges befriedigendes Zeugnis ausstellen. Das vereinfacht vielleicht deine Reklamation.
Titel: Nach Zeugniskorrektur unsicher.....welche "Note" n
Beitrag von: Bonny am August 07, 2006, 17:26:32 Nachmittag
Hi Maggy,

vielen Dank für Deine Infos! Aber wie gesagt: das war schon eine Korrektur und ich bin mir sicher, dass alle meine Fehler "gespeichert" wurden. Leider wurde ich auch von einem "befreundeten" Anwalt falsch beraten. Der sagte nichts von fehlenden, dynamischen Attributen. Jetzt sitze ich wohl ein bißchen in der Tinte......
trotzdem noch mal ganz vielen Dank!!! Wenigistens weiß ich jetzt, dass ich mich wohl nicht mehr auf eine ähnliche Stelle zu bewerben brauche...

Gruß Bonny