Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Chiara am August 07, 2006, 10:53:57 Vormittag

Titel: Zwischenzeugniss - wie ist folgender Satz zu bewerten ?
Beitrag von: Chiara am August 07, 2006, 10:53:57 Vormittag
Ihre Urteilsfähigkeit ist geprägt durch eine klare und logische Gedankenführung, die sie zu sicheren Urteilen befähigt.

Kann mir das jemand erklären ?
Heißt das ich verurteile gleich jeden Mensch, wenn ich ihn nicht kenne ?

So ganz versteh ichs nicht.
Titel: Zwischenzeugniss - wie ist folgender Satz zu bewerten ?
Beitrag von: Klaus Schiller am August 07, 2006, 18:24:40 Nachmittag
Es handelt sich um einen Textbaustein, der im Abschnitt "Arbeitsbefähigung" die Urteilsfähigkeit mit der Note 2 bewertet. Alle Abschnitte sehen Sie hier in der Übersicht: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Titel: cxMnRyEStpKrXGUqd
Beitrag von: Dolly am Juli 11, 2011, 06:33:34 Vormittag
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