Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Chiara am August 07, 2006, 10:53:57 Vormittag
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Ihre Urteilsfähigkeit ist geprägt durch eine klare und logische Gedankenführung, die sie zu sicheren Urteilen befähigt.
Kann mir das jemand erklären ?
Heißt das ich verurteile gleich jeden Mensch, wenn ich ihn nicht kenne ?
So ganz versteh ichs nicht.
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Es handelt sich um einen Textbaustein, der im Abschnitt "Arbeitsbefähigung" die Urteilsfähigkeit mit der Note 2 bewertet. Alle Abschnitte sehen Sie hier in der Übersicht: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
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