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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Roflcopter am August 16, 2013, 14:24:17 Nachmittag

Titel: Praktikumszeugnis
Beitrag von: Roflcopter am August 16, 2013, 14:24:17 Nachmittag
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem mein Praktikum bei einem größeren Konzern beendet und ich bin mir bei der Bewertung der Beurteilung, die ich am Ende (nach Verhandlung) erhalten habe, unschlüssig.

Zunächst ist die Abteilung, in der ich hautpsächlich tätig war, angegeben, daraufhin folgt stichpunktartig eine Aufzählung meiner Tätigkeiten und Aufgaben. Die Beurteilung ist als Fließtext geschrieben:

"Manfred Mustermann hat sein Praktikum bei Unternehmen XY interessiert und mit großem Einsatz absolviert. Er eignete sich in dieser Zeit umfangreiche Fachkenntnisse an und erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig zu unserer Zufriedenheit. Herr Mustermann war in der Lage, praxisbezogene Sachverhalte überzeugend darzulegen und Fachbegriffe richtig anzuwenden. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets hilfsbereit und zuvorkommend."

Dann folgt die Firma des Unternehmens und die Ottos von drei Personen (da nicht maschinenschriftlich wiederholt, bin ich mir unschlüssig, wer genau da unterschrieben hat. Ich vermute es sind zwei Personaler und der direkte Vorgesetzte).

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Titel: Re: Praktikumszeugnis
Beitrag von: Mike am August 19, 2013, 11:38:05 Vormittag
Die Formulierugen stehen für die Note 3-4. Die Gesamtnot ("erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig zu unserer Zufriedenheit") ist eine 4. Wenn du das Zeugnis reklamieren willtst gibt es bei www.praktikumszeugnis.de Hilfe.
Titel: Re: Praktikumszeugnis
Beitrag von: Roflcopter am August 22, 2013, 19:15:37 Nachmittag
Ok, vielen Dank schonmal.

Würde es denn Sinn machen, das Zeugnis zu "reklamieren"? Das ginge ja wohl dann nur über den rechtlichen Weg und das wäre ja viel Aufwand - nur für ein Praktikum.
Titel: Re: Praktikumszeugnis
Beitrag von: Demel am August 26, 2013, 08:58:10 Vormittag
Bei einer Note 4 müsste der Arbeitgeber die Korrektheit der Note nachweisen, er ist in der Beweispflicht. Das bedeutet für einen Arbeitgeber auch großen Aufwand, daher kommt es meist im Streitfall frühzeitig zu einer Einigung. Es kann also einen Versuch wert sein, ein Schreiben von einem Anwalt versenden zu lassen, wie es als Muster auf http://www.ra-diedrich.de/faq_arbeitszeugnis_muster1.html zu sehen ist (weitere Informationen dazu gibt es auch auf www.arbeitszeugnis.de/faq.php). Eventuell akzeptiert der Arbeitgeber allein danach schon die Änderungswünsche zur Note 3.  Falls es aber ein Pflichtpraktium im Rahmen einer Ausbildung war genügt es, wenn du eine wertfreie Bescheinigung anforderst, weil die Leistungen bei einem Pflichtpraktikum irrelevant sind. Daher besteht bei Pflichtpraktika gar kein Anspruch auf ein wertendes Zeugnis.
Titel: Re: Praktikumszeugnis
Beitrag von: Roflcopter am August 27, 2013, 02:09:19 Vormittag
Wie sieht denn bei so etwas die Verjährungsfrist aus? Habe da im Netz die verschiedensten Angaben zu gefunden (von 6 Monaten bis zu den üblichen 3 Jahren war alles dabei).

Das Zeugnis ist auch bereits das Ergebnis einer "Nachverhandlung", d.h. mir wurde zunächst ein Zeugnis ausgestellt, dass deutlich schlechter war (Note 4-5, viele solcher "Chiffren" wie "im Großen und Ganzen", "im Allgemeinen" etc.). Nach einem kurzen Gespräch mit meinem direkten Vorgesetzten wurde der Zeugnistext zu dem hier stehenden geändert. Lassen sich trotzdem noch Verbesserungen realisieren oder sind - da schon einmal verhandelt wurde und ich das neue Zeugnis akzeptiert habe - mit der Annahme des neuen Zeugnis weitere Ansprüche verwirkt?
Titel: Re: Praktikumszeugnis
Beitrag von: Demel am August 29, 2013, 22:37:32 Nachmittag
Man hat 3 Jahre lang Anspruch auf ein Zeugnis, eine "Berichtigungsfrist", innerhalb der man reklamieren muss, gibt es aber offiziell nicht. Wenn man länger als ein halbes Jahr wartet wird es schwierig, vor Gericht noch mit Änderungswünschen durchzukommen. Schau mal in die Urteile zur "Zeugnisberichtigung" von www.arbeitszeugnis.de (in der Urteilsdatenbank).