Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Er201 am August 28, 2013, 14:54:27 Nachmittag
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Hallo, ich habe ein sehr guter Zeugnis erhalten. Ein Satz macht mich allerdings stutzig. Normalerweise wird im beiderseitigen einvernehmen als negativ gewertet, aber auch bei Trennung auf eigenen Wunsch von?
Der Satz lautet: Die Trennung erfolgt auf Wunsch von Frau... im beiderseitigen einvernehmen.
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Es gibt vier Beendigungsgründe:
1. Arbeitnehmerkündigung ("... verlässt uns auf eigenen Wunsch.")
2. Arbeitgeberkündigung ("Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis beenden.", "Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen/ beiderseitigen Einvernehmen.")
3. Aufhebungsvertrag ("Das Arbeitsverhältnis endet im beiderseitigen besten Einvernehmen.")
4. Fristablauf ("Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit.")
Die von dir zitierte Aussage ist also eine unlogische Mischung aus 1, 2 und 3.