Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Peter am September 16, 2013, 17:43:18 Nachmittag
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Hallo,
ich habe eine dringende Frage:
darf ein Arbeitgeber einfach ins Arbeitszeugnis schreiben
"... das Arbeitsverhältnis endete am 30.07.2013 durch unsere Kündigung"
oder hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass auch eine Begründung genannt wird?
Vielen Dank
Peter
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Im Fachbuch "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" von Prof. Arnulf Weuster/ Brigitte Scheer heißt es auf S. 117:
Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer beanspruchen,
dass die Betriebsbedingtheit der Kündigung im Zeugnis unter konkreter Nennung
des Grundes (Stilllegung, Verlegung, Auftragsrückgang, Rationalisierung) zum Ausdruck kommt.
Die Fußnote dazu lautet
BAG 23.6.1960, DB 1960, S. 1042 = AP § 23 HGB Nr. 1; LAG Köln 29.11.1990, LAGE § 630 BGB Nr. 11 S. 4
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Vielen Dank für den Hinweis. Der Begriff "betriebsbedingt" scheint entscheidend zu sein, oder?
Mich würde auch noch eine Bewertung des Zeugnisses interessieren. Kann mir jemand sagen, welcher Note das ungefähr entspricht?
"Herr X hat sich in das Thema in kurzer Zeit eingearbeitet und überzeugende Lösungen entwickelt. Er war ein sehr erfahrener Mitarbeiter, der seinen Aufgaben kreativ und mit Blick auf die Gesamtzusammenhänge nachging. Er wendete seine Fachkenntnisse mit großem Erfolg in seinem Arbeitsgebiet an.
Wir haben Herrn X als engagierten, pflichtbewussten und belastbaren Mitarbeiter kennen gelernt. Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Herr X war ein bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen sehr geschätzter Mitarbeiter. Sein Verhalten war jederzeit einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund unserer Kündigung vom 30. Juli 2013 unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist mit Ablauf des 31. August 2013. Wir danken Herrn X für seine stets guten Leistungen und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft weiterhin alles Gute und viel Erfolg."
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Der Begriff "betriebsbedingt" scheint entscheidend zu sein, oder?
Nein, entscheidend ist der konkrete Grund:
(Stilllegung, Verlegung, Auftragsrückgang, Rationalisierung)
Die Bewertung entpricht der Note 2-3 und enthält neben mehreren prägnanten Lücken (zum Beispiel "Er wendete seine umfangreichen und fundierten Fachkenntnisse mit großem Erfolg in seinem Arbeitsgebiet an") typische Auffälligkeiten, die du auch in der Checkliste von arbeitszeugnis.de erkennst und erklärt bekommst: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
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Gute Information - herzlichen Dank!
Falls es jemanden interessiert – hier die Hintergründe dazu (vielleicht sind ja andere Leute in einer ähnlichen Situation, und dieser Fall ist gar nicht so selten):
Firma mit 8 ½ Mitarbeitern will 2 neue Leute einstellen (Aufgaben, für die der Gekündigte nur teilweise die passende Ausbildung hat).
Damit hätte sie 10 ½ Mitarbeiter.
Für Firmen unter 10 Mitarbeitern gilt praktisch kein Kündigungsschutz (Kleinbetrieb) - darüber schon! Über 10 Mitarbeiter will die Firma auf jeden Fall verhindern. Also muss ein Mitarbeiter gehen, das ist der, der eben am wenigsten lang (9 Monate) in der Firma ist.
Gegen die Kündigung kann man also rechtlich leider überhaupt nichts machen, aber wenigstens soll dann ein faires Zeugnis dabei rauskommen.