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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Lilli am November 16, 2013, 14:41:29 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis Änderung
Beitrag von: Lilli am November 16, 2013, 14:41:29 Nachmittag
Guten Tag,

ich habe von meinem Arbeitgeber folgendes Arbeitszeugnis erhalten:

Zitat
Frau  **** , geboren am  ****  war vom  ****  als Auszubildende als Sport- und Fitnesskauffrau in unserem Unternehmen tätig.
Das Aufgabengebiet von Frau  ****  umfasste in der Hauptsache:

- Trainingsbetreuung, Service und Verkauf
- Kundenbetreuung und Beschwerdemanagement
- Personaldisposition im Aerobicbereich

Frau **** hat die Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Sie war eine sehr interessierte Mitarbeiterin, die sich auch außerhalb ihres Aufgabenbereiches versuchte einzubringen.
Aufgrund ihres persönlichen Einsatzes, ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art, war sie bei den Kollegen und besonders bei unseren jungen Kunden sehr beliebt.

Mit diesem Arbeitszeugnis bin ich allerdings alles andere als zufrieden.
Ist dieses Zeugnis nicht viel zu kurz und enthält zu wenige Aufgabenbereiche? Ich hatte viel mehr Aufgaben in meiner Ausbildungszeit als aufgeführt.

Welcher Note entspricht das jetzige Zeugnis?

Ich habe bereits ein Anschreiben formuliert in dem ich um Nachbesserung bitte und ein abgeändertes Arbeitszeugnis als Anlage hinzufügt habe. Nur leider weiß ich nicht, wie ich die Sachen am besten positiv formulieren kann.

Weiß jemand, wie man diese Dinge am besten Positiv umformuliert? Oder welche Dinge gestrichen gehören?


Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand behilflich sein könnte.

Liebe Grüße


Titel: Re: Arbeitszeugnis Änderung
Beitrag von: Mike am November 18, 2013, 10:29:21 Vormittag
Ja, da fehlt jede Menge, vor allem das erlangte Fachwissen ist unheimlich wichtig. In Zeugnissen kommt es auf jedes Detail, schon ein fehlendes Wort kann alles - auch unbebsichtigt - zur Note 5 abwerten ("war sie bei den Vorgesetzten und Kollegen und besonders bei unseren jungen Kunden aber nicht bei älteren sehr geschätzt und beliebt.").  Welche Angaben ein Zeugnis beinhalten muss ist von Arbeitsgerichten klar vorgegeben. Neben dem kaufmännischen Aspekt muss man in Deinem Beruf dann natürlich auch auf die Didaktik eingehen. Angaben wie "die sich auch außerhalb ihres Aufgabenbereiches versuchte einzubringen" sind natürlich doppelt unvorteilhaft, weil es fast klingt wie "hat sich unauthorisiert überall eingemischt, dann aber nur Murks gemacht". Bei arbeitszeugnis.de kannst du dein Zeugnis auf Herz und Nieren prüfen und auch verbessern lassen. Wichtig ist immer, dass man nichts übersieht, weil man nur einmal reklamieren kann.