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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Frühlingskind am Februar 06, 2014, 18:54:59 Nachmittag

Titel: Bitte um Beurteilung Zwischenzeugnis
Beitrag von: Frühlingskind am Februar 06, 2014, 18:54:59 Nachmittag
Am Anfang steht die Beschäftigungszeit seit 2003 als Verwaltungsangestellte. Dann eine viertel Seite über das Unternehmehn(MOdernes Dienstleistungsunternehmen etc. Zu ihren Einrichtungen gehören ....
Dann ein Absatz der beginnt: Frau XXX ist in der Beratungsstelle tätig. Dann werden die Leistungen der Beratungsstelle mit den Paragraphen genannt. Dann folgt das Aufgabengebiet. So jetzt geht es los:

Frau XXX setszt ihre fundierten Fachkenntnisse in ihrer täglich anfallenden Arbeit erfolgreich und effizient ein. Sie identifiziert sich mit ihrer Aufgbe und zeigt Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative. Auch Situationen mit erheblicher Arbeitsbelastung ist xxx jederzeit gewachsen.

Irgendwie erscheint mir der ganze Absatz eigenartig.

Sie ist eine pflichtbewußte Mitarbeiterin, die ihre Arbeitsaufgaben stets zügig und gut erledigt. Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt sie gewissenhaft und zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist stets freundlich und korrekt.

Frau xxx hat um ein Zwischenzeugnis gebeten, wir erfüllen diesen Wunsch gern. (Äh, wir sind froh, dass wir sie hoffentlich loswerden?) Wir danken ihr für die bisher geleistete Arbiet und hoffen weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Unterschriften

Wie sind die Meinungen dazu?
Titel: Re: Bitte um Beurteilung Zwischenzeugnis
Beitrag von: Mike am Februar 07, 2014, 12:50:22 Nachmittag
Das sind Formulierungen der Note 3, daher klingt das alles recht reduziert. Man kann unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php einen "Zeugnistest mit Formulierungsvorschlägen" beantragen, dann bekommt man die entsprechenden Aussagen eine Note besser und  kann dann beim Arbeitgeber um entsprechende Umformulierungen bitten. Wenn der Arbeitgeber aber von der Note 3 partout nicht abrücken will bringt es natürlich nichts.