Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Kathrin am April 27, 2014, 18:31:16 Nachmittag

Titel: Überarbeitung des Arbeitszeugnisses sinnvoll?
Beitrag von: Kathrin am April 27, 2014, 18:31:16 Nachmittag
Hallo zusammen,
ich wurde letztes Jahr von meinem ehemaligen AG während der Probezeit gekündigt. Meiner Meinung nach (soweit ich das beurteilen kann) fällt das Arbeitszeugnis nicht sehr gut aus. Ich habe auch bereits schon eigene Formulierungen an den ehemaligen AG geschickt mit der Bitte, das Zeugnis zu überarbeiten. Allerdings wollte der AG nicht darauf eingehen.
Nun habe ich seit Anfang April einen neue Arbeitsstelle und frage mich, ob es dann überhaupt noch sinnvoll ist, hier weiter zu agieren bzw. evtl. vor das Arbeitsgericht zu gehen? Was meint Ihr?

Hier die Formulierungen aus dem Zeugnis:
Frau XY hat die ihr übertragenen Aufgaben unter Anleitung der zuständigen Kollegin zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich.
Wir danken für Ihre Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen und sagen, welche Note das wäre.

Vielen Dank und liebe Grüße
Titel: Re: Überarbeitung des Arbeitszeugnisses sinnvoll?
Beitrag von: Kalli66 am April 28, 2014, 20:28:22 Nachmittag
In einem Zeugnis werden 5  Leistungen bewertet: Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg. Diese 5 Einzelwertungen werden dann zu einer Gesamtnote zusammen gefasst ("zu unserer vollen Zufriedenheit" = Gesamtnote 3).  Was ich nicht sehe sind die Einzelwertungen?!
Der Einschub unter Anleitung der zuständigen Kollegin klingt recht einschränkend.
Der Satz "Wir danken für Ihre Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute" müsste in einem guten Zeugnis eigentlich lauten:
Wir danken für Ihre ihre stets guten Leistungen und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute. Umfangreiche Hilfe bekommst du auch bei www.arbeitszeugnis.de, da gibt es u.a. den "Zeugnistest".