Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: MK am Juni 27, 2014, 17:27:24 Nachmittag
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Ich bin seit 11 Monaten neben dem Studium für eine Werbeagentur als freier Mitarbeiter tätig. Nun wurde mir mitgeteilt, dass meine Dienste nicht mehr benötigt werden, da die Festangestellten nicht ausgelastet sind. Des Weiteren wurde mir mitgeteilt, dass die Agentur sich nicht in der Lage sieht mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, da dies unüblich sei für freie Mitarbeiter. Lediglich eine Bescheinigung meiner Tätigkeiten möchte man mir zukommen lassen. Ich hätte aber gerne ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, welches ich auch in Zukunft für Bewerbungen nutzen kann.
Nun arbeite ich seit fast 1 Jahr ausschließlich für diese Agentur und keine anderen Firmen. Ich habe eine eigene Firmen-Emailadresse, eine eigene Rufnummer, Firmenvisitenkarte und einen eigenen Arbeitsplatz im Büro der Agentur an dem ich in der Regel 15 Stunden in der Woche sitze. Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
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Schau mal hier zum Thema Zeugnis-Anspruch: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php?faqmod=1&katid=11
Eigentlich hat man auch als freier Mitarbeiter einen Zeugnisanspruch, wenn es sich um eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung handelt. Aber viele Arbeitgeber fürchten auch, dass im Nachhinein der Verdacht der Scheinselbstständigkeit aufkommen könnte. Ich würde im Streifall einfach eine unterschriftsreife Referenz im Zeugnisstil vorlegen (gibt es auch bei www.arbeitszeugnis.de), denn es bringt dir ja nichts, wenn du ein offizielles Arbeitszeugnis erzwingst, dass dann ein verärgerter Ex-Chef ausstellt. Das wird sicher nicht gut sein.