Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Fu am Juli 09, 2014, 11:15:19 Vormittag
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Hallo, in meinem Arbeitszeugnis steht die Abkürzung "z.B." für "zum Beispiel".
Wäre es angebrachter beide Wörter komplett ausschreiben zu lassen?
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"u.a." und "z.B." im Zeugnis-Text und "i.V." bei der Unterschrift werden normalerweise abgekürzt.