Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: petrajess am Juni 03, 2005, 11:44:22 Vormittag
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hallo,
habe eine frage zum thema kündigung-zeugnis.
ich bin vor kurzem gekündigt worden und will nun mein zeugnis selber schreiben. ist es negativ, wenn ich im zeugnis schreibe...
mit gegenseitigem einverständnis .....
oder sollte ich lieber versuchen, dass mein chef mein zeugnis mit...
frau.... ging auf eigenem wunsch
vielen dank
petra
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Jeder Personalberater wird Ihnen dringend davon abraten, ein Zeugnis selbst zu schreiben. Die Fehlermöglichkeiten sind nahezu unbegrenzt und es wird Sie, auch in einem Bewerbungsgespräch, vermutlich nie jemand über Auffälligkeiten im Zeugnis aufklären, sondern diese zu Ihren Ungunsten deuten.
Die Formulierung "mit gegenseitgem Einverständnis" ist schon stillistisch sehr ungewöhnlich (üblich wäre "im beiderseitigen Einvernehmen"), aber auch dann handelt es sich nur um einen Hinweis für eine Arbeitgeberkündigung. Professionelle Hilfe bei der Zeugnisschreibung finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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Hallo,
mein Freund wurde auch gekündigt und soll nun ein AZ selbst vorschreiben.
Inoffiziell (aber genau aus diesem Grund) wurde er gekündigt, weil er einen Unfall hatte und daraufhin 4 Wochen krank geschrieben war.
Offiziell wurde er gekündigt, weil er für die Firma aus finaziellen Gründen nicht mehr tragbar war. Sprich: er hat zuviel gekostet.
Ich würde jetzt in dem Vorschlag des AZ als letzten Satz schreiben:
"Aus betrieblichen Gründen müssen wir uns leider zum 15. Mai 2005 von Herrn Richters trennen. Wir wünschen Ihm für seinen weiteren Berufsweg viel Erfolg und alles Gute."
Da ich mir aber nicht sicher bin, Bitte ich um Hilfe!
Danke und liebe Grüsse.
Christina
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Ohne Dank und Bedauern im Schlussteil wäre die Aussage "aus betrieblichen Gründen" nicht glaubwürdig. Besser ist zudem ein Hinweis auf konjunkturelle Gründe bzw. Rationalisierungsmaßnahmen.
Es ehrt Sie, dass Sie Ihrem Freund bei der Zeugnisschreibung helfen möchten. Aber ich gebe auch Ihnen den Rat: Nutzen Sie professionelle Hilfe (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php). Die Fehlermöglichkeiten bei der Zeugnisschreibung sind nahezu unbegrenzt und es wird Sie, auch in einem Bewerbungsgespräch, vermutlich nie jemand über Auffälligkeiten im Zeugnis aufklären, sondern diese zu Ungunsten Ihres Freundes deuten.
Zwei Beispiele aus Ihrem Zitat:
Neben dem Berufsweg fehlt der "Lebensweg", private Wünsche bleiben also aus. Das wäre ein Hinweis auf Verhaltensmängel. Wenn das Adverb "weiterhin" (viel Erfolg) fehlt, ist der Erfolg bislang ausgeblieben.