Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Peter am August 28, 2014, 18:58:20 Nachmittag
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Hallo,
sollte in der o.g. Konstellation eine Dank- und Bedauernsformel in ein Zwischenzeugnis aufgenommen werden, wenn feststeht, dass eine Befristung ausläuft.
"Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau x ausgestellt, da wir ihr zu unserem Bedauern nach Ablauf der Befristung keine anschlussbeschäftigung anbieten können. Wir bedanken uns für ihre stets sehr guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute."
Ich freue mich über jede Meinung.
Peter
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Ein Zwischenzeugnis wird eigentlich nur ausgestellt, wenn das Arbeitsverhältnis nicht endet. Denn wenn das Arbeitsverhältnis in der Zukunft endet, erhält man ein Vorläufiges Endzeugnis. Darin enthalten ist dann auch die Dankes- und Bedauernsformel. Floskeln wie "Wir bedanken uns" (statt aktiv "wir danken ihr") und "wünschen ihr für die
berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg" sind nach meinem Kenntnisstand übrigens unterdurchschnittlich. Evtl. solltest du das Zeugnis von einem Fachmann rechtzeitig durchschauen lassen, damit du ein vernünftiges Endzeugnis bekommst. Ich kann den Zeugnistest unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php empfehlen: