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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Markus am September 21, 2014, 10:33:47 Vormittag

Titel: Bewertung des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Markus am September 21, 2014, 10:33:47 Vormittag
Hallo zusammen,

Wollte mal ein paar Meinungen einholen über meine Schlussformulierung in meinem Arbeitszeugnis als Operation Manager im Airline Catering. Vor allem der letzte Satz lässt mich etwas unsicher werden
, ob sich hier nicht durch überzogene Formulierung eher das Gegenteil verbirgt. Danke im Voraus für eure Meinungen.

Wir haben Herrn xxx als engagierten und dienstleistungsbewussten Mitarbeiter kennengelernt, der die ihm übertragenen Aufgaben, unter dem Gesichtspunkt der von unserem Unternehmen erwarteten hohen Qualitätsansprüchen, stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte.

Besonders hervorheben möchten wir seine Einsatzbereitschaft auch über die normale Arbeitszeit hinaus, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten. Bei Vorgesetzten und KollgInnen war Herr xxx gleichermaßen anerkannt und geschätzt. Sein Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern wär stets einwandfrei, er repräsentiert unser Unternehmen immer in vorbildlicher Weise.

Herr Berger verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum heutigen Tag.

Wir möchten uns an dieser Stelle für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken und wünschen ihm persönlich, wie für seine berufliche Karriere, das Allerbeste.

Titel: Re: Bewertung des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Stoffel78 am September 21, 2014, 11:26:10 Vormittag
Ja, es ist richtig, dass übertriebene Schlussformulierungen oft ironisch gemeint sind. In der Bausteindatenbank von www.arbeitszeugnis.de gibt es die folgenden sehr schlechten Sätze:

Unsere besten Wünsche begleiten ihn.
Wir wünschen ihm für die Zukunft das Allerbeste
Wir wünschen ihm für die Zukunft alles nur erdenklich Gute.

Du kannst auf der Seite auch Dein Zeugnis fachmännisch "durchleuchten" lassen, das nennt sich "Zeugnistest". 
Titel: Re: Bewertung des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Markus am September 26, 2014, 14:50:22 Nachmittag
Hallo,

anbei die Antwort meiner Personalchefin auf meine Rückfrage bezüglich der Schlussformulierung:

Das Zeugnis ist ein sehr gutes und diesen Satz wählen wir in diesem Fall immer. Es wäre eher negativ, wenn diese Formel fehlen würde.

Gruß

Markus
Titel: Re: Bewertung des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Kalli66 am September 26, 2014, 15:29:27 Nachmittag
Die allerbeste faule Ausrede lautet: Das machen wir immer so. Die zweitbeste faule Ausrede lautet: Das muss so sein.

Aber Spaß beiseite, weder "bedanken uns" noch "das Allerbeste" gehören in ein  gutes Zeugnis. Bitte die Dame mal, sie möchte Dir ein Fachbuch nennen, in dem diese Formulierung empfohlen wird. Nur damit Du es nachvollziehen kannst. Es wird dann eine weitere Ausrede kommen.

Es muss heißen:
Wir bedauern sein Ausscheiden (außerordentlich) danken ihm für die stets (sehr) guten Leistungen.
Wir wünschen ihm für die private Zukunft alles Gute und beruflich weiterhin viel Erfolg."
oder: "Wir wünschen ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg". 
Dazu gibt es natürlich ein paar weitere gute Alternativen, aber die zitierte Version gehört nicht dazu. 
Titel: Re: Bewertung des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Markus am September 26, 2014, 18:29:08 Nachmittag
Hallo,

um jetzt auf den Punkt zu kommen, welche Note würde das nun darstellen?

Danke und LG

Markus
Titel: Re: Bewertung des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Maggy am September 28, 2014, 13:51:45 Nachmittag
In der Form kann man das keiner Note zuordnen.

"Wir möchten uns ... bedanken" gibt es eigentlich nur in der Note 4.
"für die sehr gute Zusammenarbeit" ist für sich betrachtet Note 1-2.
"und wünschen ihm persönlich, wie für seine berufliche Karriere, das Allerbeste" muss man aufgrund der Übertreibung mit der Note 5 gleichsetzen.

Aber mit sehr viel gutem Willen könnte man sich vorstellen, dass der Verfasser es gut gemeint hat.

Auch Floskeln wie "Wir haben Herrn xxx als ... kennengelernt" sind sehr zwiespältig, schon 1999 hat das Landesarbeitsgericht Hamm diese Floskel für sehr negativ erklärt:

 Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist.
- LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99

siehe  http://www.arbeitszeugnis.de/Formulierungen.php