Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Soldat am September 23, 2014, 10:24:05 Vormittag
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bitte um Mitteilung, ob die Formulierung so OK ist Danke. (Bundeswehr auf eigenen Wunsch verlassen)
.. hat die Bundeswehr mit Ablauf der Probezeit am 31.03.2014 verlassen.
Müsste da nicht stehen auf eigenen Wunsch? Aus meiner Sicht lässt die Formulierung Interpretationsspielraum zu, oder?
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Ja, es sollte erkennbar sein, auf wessen Initiative hin die Beendigung erfolgte.