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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mokka am Oktober 08, 2014, 13:41:51 Nachmittag

Titel: Zwei Versionen des AZs - darf ich eine auswählen? Dringend...
Beitrag von: Mokka am Oktober 08, 2014, 13:41:51 Nachmittag
Hallo zusammen,


ich habe um die Nachbesserung meines AZs gebeten - es handelte sich um die Kleinigkeit (Geheimcode). Es wurde behoben aber dadurch eine andere Aussage wurde abwertend geändert... na ja, der Chef war eher schwierig.

Damit sieht die alte Version sowieso besser aus als die neue.

Nun die Frage: wie sieht das gesetzlich aus? Darf ich die alte Version beim Bewerbungsgespräch vorlegen und dem Ex-Arbeitgeber Bescheid geben, ich behalte dann die alte Version?

Was meint ihr?

Viele Grüße
Mokka

Titel: Re: Zwei Versionen des AZs - darf ich eine auswählen? Dringend...
Beitrag von: Maggy am Oktober 08, 2014, 15:14:03 Nachmittag
Es darf immer nur eine Version geben, d.h. du müsstest eigentlich eine an den Arbeitgeber zurückgeben. Ein "Geheimcode" ist keine "Kleinigkeit". Und ein Arbeitgeber darf bei einer Berichtigung eigentlich keine anderen Angaben ändern als die, die reklamiertt wurden. Welche Aussage hattest du denn reklamiert und welche andere wurde abwertend geändert?