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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Oberländerin am Oktober 29, 2014, 10:57:41 Vormittag

Titel: Formulierung: alleinige Angestellte, ungelernte Bürokraft
Beitrag von: Oberländerin am Oktober 29, 2014, 10:57:41 Vormittag
Hallo zusammen,

nach einer betriebsbedingten Kündigung habe ich ein Arbeitszeugnis beim AG angefordert und darf nun einen eigenen Entwurf vorlegen.
Da ich als Bürokraft und einzige Angestellte in dem Betrieb (Einzelunternehmen: Inhaber und Bürokraft) gearbeitet habe und somit keine Mitarbeiter hatte, kann ich die übliche Formulierung für das Sozialverhalten nicht verwenden. Wenn ich die Mitarbeiter aus der Aufzählung herausnehme, wird das negativ gedeutet werden. Nun würde ich gerne wissen ob es da gängige Formulierungen für solch einen Fall gibt und wie man den Sachverhalt erklären kann ohne diesen überzubetonen.

Außerdem würde ich gerne wissen ob bei der Zeugniserstellung für ungelernte Arbeitnehmer etwas beachtet werden muss oder ob die Formulierungen abgewandelt werden müssen. Mir geht es hauptsächlich darum wie das Fachwissen hierbei bewertet werden soll, da ich den Beruf nicht erlernt habe und nur angelernt wurde und evtl. nicht alle Leistungen (z. B. Rechnungswesen) erbringen könnte die ein zukünftiger Arbeitgeber erwarten würde.

Vielen Dank vorab für eure Ratschläge
Titel: Re: Formulierung: alleinige Angestellte, ungelernte Bürokraft
Beitrag von: Kalli66 am Oktober 30, 2014, 23:33:54 Nachmittag
Zitat
Da ich als Bürokraft und einzige Angestellte in dem Betrieb...
Das würde ich ehrlich gesagt gar nicht erwähnen. Aber puuhh, da ist ein heikler Fall. Bei www.arbeitszeugnis.de  gibt es den Service der Zeugniserstellung, auch für Arbeitnehmer, da kann man dir sicher weiterhelfen. Beim Wissen geht es meines Erachtens nicht um die Ausbildung, sondern vor allem auch um den aktuellen  Kenntnisstand.