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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Avalon310 am Dezember 02, 2014, 16:19:24 Nachmittag

Titel: Merkwürdiges Zeugnis erhalten, bitte um Bewertung
Beitrag von: Avalon310 am Dezember 02, 2014, 16:19:24 Nachmittag
Hallo zusammen,

ich habe heute ein sehr merkwürdiges Zeugnis erhalten. Hat jemand eine Ahnung was das genau bedeuten soll? Ich ahne nichts Gutes :-(
Wurde, für mich völlig überraschend, während der Probezeit entlassen...


Frau XY geb. am xxxx war seit dem 01.08.2014 als Mitarbeiterin in unserer XY Abteilung  in unserem Unternehmen beschäftigt.

Frau XY war zuständig für ....

Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Der guten Ordnung halber bestätigen wir Frau XY Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit.

Aufgrund der Kürze ihrer Beschäftigungszeit ist eine umfassende Beurteilung ihrer Leistung nicht möglich.

Frau XY verließ unser Unternehmen zum 13.11.2014.

Wir wünschen ihr für ihre berufliche Entwicklung viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Titel: Re: Merkwürdiges Zeugnis erhalten, bitte um Bewertung
Beitrag von: WK am Dezember 02, 2014, 20:42:12 Nachmittag
Bin kein Experte, ich habe die  Zeilen mal mit dieser Seite und ähnlichen übersetzt.

ht*p://www.jobtipps24.de/themen/tipps-arbeitszeugnis/arbeitszeugnis-verhaltensbeurteilung.html

Zitat
Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

=2

Zitat
Der guten Ordnung halber bestätigen wir Frau XY Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit.

Der Satz passt überhaupt nicht in ein Zeugnis.--> Wenn es sein muss

Zitat
Wir wünschen ihr für ihre berufliche Entwicklung viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Der Satz ist eine Note: 1

Was fehlt:
Kein bedauern, kein Dank für die Zusammenarbeit

Formulierungen siehe hier:

ht*p://www.business-wissen.de/artikel/arbeitszeugnis-abschlussformeln-richtig-deuten/

Ich würde den Zeugnis die Note: 4 oder 5 geben.


Titel: Re: Merkwürdiges Zeugnis erhalten, bitte um Bewertung
Beitrag von: Kalli66 am Dezember 03, 2014, 14:52:19 Nachmittag
Eine Beurteilung ist immer möglich, dazu gibt es auch entsprechende Urteile, siehe z.B. hier http://www.arbeitszeugnis.de/Beurteilungszeitraum.php
In der Knappheit ist das kein hilfreiches Zeugnis.