Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Xody am Dezember 25, 2014, 16:42:55 Nachmittag
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Hallo zusammen,
ich arbeite bei einem Ingenieursdienstleister und war das zweite Halbjahr bei einem Automobilhersteller in Arbeitnehmerüberlassung tätig. Das Unternehmen, bei dem ich angestellt bin, weiß jedoch nicht so genau was ich das halbe Jahr dort gemacht habe, zumindest nur sehr grob. Da ich die Befürchtung habe, dass diese Tätigkeiten im zukünftigen Arbeitszeugnis untergehen könnten (ich wechsle alle 3-6 Monate das Projekt), hat mir während der Arbeitnehmerüberlassung mein Projektleiter dort angeboten ein Arbeitszeugnis selbst zu entwerfen.
Jetzt meine Frage:
Berücksichtigt man die Eckdaten Arbeitnehmerüberlassung & 6 Monate, wie genau muss solch ein Arbeitszeugnis sein? Am liebsten wäre mir eine reine Tätigkeitenbeschreibung mit einer "Endnote". Ich will mir hier mit einem selbstformulierten Arbeitszeugnis nicht selbst schaden, da ich das Gefühl habe, dass das was am Ende nicht drin steht höher gewichtet wird als das was nicht drin steht.
Da ich dabei bin mich umzubewerben, ist es mir wichtig, dass die Tätigkeiten während dieser Zeit festgehalten werden.
Danke für die Hilfe!
Grüße,
Xody
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Eine Zeugnisurkunde muss von der Firma ausgestellt werden, bei der du offiziell angestellt bist, nicht von der Firma, bei der du im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt bist (letztere könnte nur ein Referenzschreiben ausstellen). Jedes Zeugnis muss zu allen rechtlich verbindlichen Aspekten Stellung beziehen, darf also nicht nur die Tätigkeiten und eine Gesamtnote benennen. Unter www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf.php kannst du dir ein glaubwürdiges Zeugnis entwerfen lassen, das allen rechtlichen Ansprüchen genügt.