Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: ali21 am Januar 14, 2015, 20:29:33 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis nach Aufhebungsvertrag
Beitrag von: ali21 am Januar 14, 2015, 20:29:33 Nachmittag
Ist jetzt mehr eine rechtliche Frage.
Ich habe für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet bis ich vom Entleiherbetrieb übernommen wurde. Ich musste einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und dort heisst es u.a. das ich auf alle Rechtsmittel verzichte um nicht gegen die ZAF zu klagen (genauen Wortlaut habe ich grad nicht). Steht mir ein Arbeitszeugnis trotzdem noch zu? Falls ja, davon gehe ich mal aus, bei Wem muss ich es beantragen? Bei der ZAF oder beim Entleiherbetrieb (also mein jetziger Arbeitgeber)?
Titel: Re: Arbeitszeugnis nach Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Kalli66 am Januar 19, 2015, 10:56:44 Vormittag
Grundsätzlich ist es so, dass die Zeitarbeitsfirma der Arbeitgeber ist, nicht das Unternehmen, in dem man eingesetzt ist (der Kunde der Zeitarbeitsfirma). Das Zeugnis bekommt man daher von der Zeitarbeitsfirma. Der Zeugnisanspruch sollte unabhängig vom Verzicht auf Rechtsmittel bestehen, man muss es aber bei der Zeitarbeitsfirma anfordern.