Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Johannes33 am Februar 18, 2015, 15:45:19 Nachmittag

Titel: Bitte Bewertung Arbeitszeugnis
Beitrag von: Johannes33 am Februar 18, 2015, 15:45:19 Nachmittag
Hey,

ich hab soeben mein Arbeitszeugnis erhalten und würde gerne wissen, ob es sich lohnt diese mit in die Bewerbung zu legen. In dem Unternehmen habe ich 5 Monate gearbeitet. Zuerst kommen meine persönliche Daten und dann geht es richtig los:

Zu seinen Aufgaben als Kassierer gehörten:
-Koordination der Kassenabläufe
-Kundenbetreuung
-Ordnung und Sauberkeit am des Kassenbereichs
-fachgerechte Bedienung und Beratung des Kunden
-selbständiges und eigenverantwortliches Abrechnen gemäß Kassenanweisung

Herr XXX war ein stets ehrlicher, fleißiger und motivierter Mitarbeiter und erledigte die ihm übertragenen Aufgaben eigenständig, in jeder Weise verantwortungsbewusst und stets innerhalb unserer Firmenphilosophie.

Herr XXX identifizierte sich mit seinen Aufgaben in unserem Unternehmen und zeigte stets große Leistungsbereitschaft und Einsatzfreude. Die von ihm an den Tag gelegte Arbeitsweise zeichnete sich durchgängig durch Innovationsstärke und hohes Verantwortungsgefühl aus. Er ensprach unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in guter Weise.

Das Verhalten von Herr XX gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets loyal und einwandfrei, sowie von einer überzeugenden Arbeitsweise geprägt. Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Werdegang alles Gute.

Na was meint ihr?

LG
Titel: Re: Bitte Bewertung Arbeitszeugnis
Beitrag von: Maggy am Februar 19, 2015, 13:48:09 Nachmittag
Die Aussagen entsprechen der Note 2. Einzelne Aspelte fehlen, z.B. Fachwissen und Arbeitserfolg und sogar der Grund für die Beendigung. Das könnte man unter Vorlage eines Gutachtens wie dem Zeugnistest von www.arbeitszeugnis.de noch reklamieren. Ich denke nicht, dass man selbst entscheiden kann ob man ein Zeugnis vorlegt oder nicht. Fehlende Zeugnisse werden als Note 5 eingestuft, denn ein akzeptables Zeugnis würde niemand verstecken.