Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: maerchenbuchautor am Februar 20, 2015, 19:14:33 Nachmittag
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Nach langer Zeit erhalte ich nun dieses Arbeitszeugnis:
Zu den Aufgaben von Frau... gehörten:
- Annehmen und Beantworten von Kundenanrufen
- Bearbeiten von Kundenmails
- Kontaktaufnahme und Kommunikation mit Kunden und Versanddienstleistern
- Beschwerdemanagement
- allgemeine Bürotätigkeiten
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Frau ... erledigte diese Aufträge zur Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten. Sie verfügte über eine überdurchschnittliche Arbeitsbereitschaft und war versiert und freundlich im Umgang mit den Kunden. Sie arbeitete gewissenhaft und mit der geforderten Arbeitsqualität. Ihr Verhalten Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gegenüber war ohne Beanstandungen.
Das Vertragsverhältnis mit Frau ... endete am xx.xx.xxxx
Für die Zukunft und ihren weiteren beruflichen Werdegang wünschen wir Frau ... alles Gute.
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Kennst du die Notenskala unter http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala.php? Da kannst du nachvollziehen, dass Aussagen wie "erledigte diese Aufträge
stets zur vollsten Zufriedenheit" oder "Ihr Verhalten ... war ohne Beanstandungen" oder "mit der geforderten Arbeitsqualität" der Note 4 entsprechen. Auch das Fehlen wichtiger Angaben ist sehr unvorteilhaft (Note 5), z.B. die Belastbarkeit oder der abschließende Dank. Bei www.arbeitszeugnis.de gibt es vielfältige Hilfe, wenn du ein Zeugnis reklamieren willst.