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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: HoNifa am März 17, 2015, 11:38:46 Vormittag

Titel: Zwischenzeugnis während der Elternzeit (Nachträglich Beurteilt)
Beitrag von: HoNifa am März 17, 2015, 11:38:46 Vormittag
Hallo zusammen!

Meine Frau befindet sich im zweiten Jahr der Elternzeit und hat Ihr Zwischenzeugnis (3-) erhalten. Dieses deckt sich aber nicht mit der uns vorliegenden Beurteilung (Note 1-2) (4 Monate vor der Schwangerschaft) Wir dann nachgefragt, und es ist eine neue Beurteilung erstellt worden, als das Zwischenzeugnis beantragt wurde. Sie arbeitet zur zeit nicht sondern ist in Elternzeit, ist eine solche nachträgliche Beurteilung für ein Zwischenzeugnis  überhaupt rechtens?


Vielen Dank
HoNiFA
Titel: Re: Zwischenzeugnis während der Elternzeit (Nachträglich Beurteilt)
Beitrag von: Kalli66 am März 18, 2015, 11:08:27 Vormittag
Eine Beurteilung kann nachträglich erstellt werden, aber nur für den Zeitraum, der noch nicht beurteilt wurde (die vier Monate zwischen erster Beurteilung und Beginn des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit ) und in dem die Mitarbeiterin auch anwesend war. Die beiden Beurteilungen müssen dann bei der Zeugniserstellung im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigungszeit  berücksichtigt werden. Eine sehr gute Beurteilung für 12 Monate hätte dabei dreimal so viel Einfluss auf die Zeugnisnote wie eine Beurteilung für 4 Monate.  Ich bin aber etwas verwundet über eure Zeugnisnote, für eine "Gesamtnote 3-" gibt es  eigentlich gar keine Formulierung?!