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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Kerstin am März 30, 2015, 14:47:35 Nachmittag

Titel: Bitte um Bewertung des Zwischenzeugniss
Beitrag von: Kerstin am März 30, 2015, 14:47:35 Nachmittag
Hallo zusammen,
mein Schwiegersohn hat um ein Zwischenzeugnis gebeten, weil sein Vertrag im Juni ausläuft und er noch nicht weis ob dieser verlängert wird. Da er dort aber nicht bleiben möchte will er mit diesem Zeugnis um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Ich hoffe ihr könnt mir sagen/schreiben ob dieses Zeugnis in Ordnung ist oder nicht.
Mit freundlichen Gruße   Kerstin

Zwischenzeugnis

Herr XX, geb. am 01.01.1000, wohnhaft XX, in 11111 XX, ist seit dem 01.01.1000 als Altenpflegehelfer in unserem Hause tätig.

Das Pflege-und Betreuungszentrum XX ist eine Einrichtung der stationären Altenhilfe mit 85 Heimplätzen für Senioren aller Pflegestufen und 14 Heimplätzen für junge schwerst körperlich behinderte Menschen.

Her XX ist während seiner Beschäftigungszeit in einem Wohnbereich mit 36, überwiegend schwerst pflegebedürftigen, Bewohnern tätig. Nach der Einarbeitungszeit war er in der Lage, die ihm übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich durchzuführen.

Sein Aufgabengebiet umfasst, den gesamten Bereich der direkten Pflege. Darunter fällt die Durchführung einer an den Bewohnern orientierten ganzheitlich fördernden Prozesspflege, unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bewohner, die psychosoziale Betreuung aufbauend auf biographischen Daten, Kontaktpflege zu Angehörigen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Her XX versteht es, den Bewohnern eine gezielte individuelle Pflege und Betreuung zukommen zu lassen. Er setzt sich mit besonderen Einfühlungsvermögen und großer Umsicht für die Belange der von ihm gepflegten Bewohner ein.
Durch seine freundliche und verständnisvolle Art fällt es ihm leicht, das Vertrauen der Bewohner und Ihrer Angehörigen zu gewinnen und zu wahren.

Herr XX, führt die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit aus. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist stets korrekt.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn XX ausgestellt.