Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: mmm am April 23, 2015, 11:16:35 Vormittag
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Hallo,
würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte ob das Zeugnis gut ist. Es scheint mir sehr kurz.
Frau …., geboren am …., trat am …. als Mitarbeiter auf geringfügiger Beschäftigungsbasis in unser Unternehmen ein.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit oblagen Frau …. Schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
• Warenannahme
• Warenaufbau, Vorbereitung der Ware für den Verkauf
• Preisauszeichnung
• Warenpräsentation lt. Konzeptvorgabe
• Vorbereitung der Warenumlagerungen
• Warenpflege
• Kassier- und Verlaufstätigkeiten
• Bearbeitung von Warenretournierungen an des Zentrallager
• Durchführung und Erfassung von Preisreduzierungen
• Gewährleistung der Sauberkeit und Ordnung in und vor der Filiale
Ehrlichkeit, Fleiß und Pünktlichkeit waren für Frau…………………..selbstverständlich .
Das Arbeitsverhältnis mit Frau………………. Endet zum …………..
Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
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wie ist es zu bewerten, wenn ehrlichkeit, pünktlichkeit.........aufgeführt sind?
welche schulnote gibt es für dieses zeugnis?
meiner meinung fehl der satz mit........ Wir bedanken uns für ihre Mitarbeit
was meint ihr?
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Es fehlt alles, abgesehen von Selbstverständlichkeiten wie Ehrlicheit oder Pünktlichkeit. Das Zeugnis enthält also keinerlei Wertungen und es gibt keine Schulnoten. Manche sagen, dass solche Zeugnisse bedeuten, dass die Leistung dann "nicht der Rede Wert" waren. Ich würde das auf jeden Fall reklamieren, Hilfe dafür kannst bu bei Bedarf hier bekommen: www.arbeitszeugnis.de