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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Dee am Mai 29, 2015, 17:01:18 Nachmittag

Titel: Bitte zur Prüfung des Zeugnisses.
Beitrag von: Dee am Mai 29, 2015, 17:01:18 Nachmittag
Hallo,
kann sich jemand mal mein Berufsausbildungszeugnis anschauen, das wäre wirklich super :)

Wir haben Herrn D. in allen wichtigen Aufgaben und Tätigkeiten, die laut der sachlichen und zeitlichen Gliederung zum Berufsbild des Fachinformatikers für Anwendungsentwicklung gehören, ausgebildet. Dazu gehörten unter anderem:

Herr D. erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er konnte neues Wissen sehr schnell mit großem Interesse aufnehmen und dieses selbstständig für seine Tätigkeit anwenden. Seine Arbeitsweise war dabei selbst unter erhöhtem Zeitdruck stets gut organisiert. Durch seine gründliche und strukturierte Vorgehensweise, konnte er rasch in unserem Team integriert werden, sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war dabei stets höflich und zuvorkommend.

Für seine berufliche Tätigkeit und persönliche Zukunft wünschen wir Herrn D. alles gute.
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Die rede ist von "höheren Programmiersprache", dabei habe ich auch mit C Programmiert, zwar nicht viel, aber alleine die Projektarbeit war in C geschrieben und dies ist eine niedrige Programmiersprache, was im Endeffekt besser ist, besonders wenn man in den hardwarenahem Bereich möchte.
Außerdem habe ich viele neue Ideen in die Firma eingebracht, die auch sehr positiv ankamen, dies wird jedoch nicht erwähnt.

Danke fürs anschauen und schon mal danke für die Antwort :)
Titel: Re: Bitte zur Prüfung des Zeugnisses.
Beitrag von: Maggy am Mai 30, 2015, 23:52:24 Nachmittag
Der Kernssatz in einem AZUBI-Zeugnis ist die Bewertung des erlangten Wissens. Der Satz "Wir haben Herrn D. in allen wichtigen Aufgaben und Tätigkeiten, ... ausgebildet" wirkt da eher ausweichend (statt "Er hat sich während der Ausbildung alle wichtigen Kenntnisse angeeignet". Weil ja nicht gesagt wird, dass die Ausbildungsbemühungen des Arbeitgebers "von Erfolg gekrönt" waren.  Sätze wie "...stets zu unserer vollen Zufriedenheit", "Seine Arbeitsweise war ... stets gut organisiert" stehen für die Note 2. Was auch recht schwach ist, ist der Verhaltensteil und der Schlussabschnitt, in dem z.B. fehlt, ob es zu einer Übernahme kommt oder - falls nicht - warum nicht. Weitergehende Hilfe bekommst du bei Bedarf bei www.arbeitszeugnis.de