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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Bernadette am August 13, 2006, 23:53:41 Nachmittag

Titel: Frage bzgl. Verhaltenspassus
Beitrag von: Bernadette am August 13, 2006, 23:53:41 Nachmittag
Hallo allerseits,

ich habe eine Frage bzgl. des Verhaltens-Abschnitts in Arbeitszeugnissen. Bin gerade dabei, mein Praktikumszeugnis zu schreiben und wollte hier in etwa schreiben:

Ihre Zuverlässigkeit und ausgeprägte Teamorientiertheit sowie ihr freundliches und aufgeschlossenes Wesen machten Frau XX schnell zu einer äußerst geschätzten Mitarbeiterin und Kollegin. Kunden gegenüber trat sie stets höflich, sicher und gewandt auf. Ihr Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich.

Kann man hier auf den- meiner Ansicht nach etwas hölzernen - Standardsatz "Ihr Verhalten ... stets vorbildlich" verzichten? Ist "geschätzte Mitarbeiterin u. Kollegin" etc. in etwa gleichbedeutend damit?

Vielen Dank schon mal,

Bernadette
Titel: Frage bzgl. Verhaltenspassus
Beitrag von: Klaus Schiller am August 14, 2006, 15:25:41 Nachmittag
Die Aussagen "Von Vorgesetzten und Kollegen sehr geschätzt" und "Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich/einwandfrei" sind gleich bedeutend, so dass eine der beiden Aussagen ausreicht.  In der von Ihnen zitierten Aussage "...äußerst geschätzte Mitarbeiterin und Kollegin" fehlt allerdings die Wertschätzung durch die Vorgesetzten.

Zudem wirken die zitierten Ausagen - gerade zur Bewertung eines Praktikums - recht übertrieben.  Ich empfehle Ihnen die Verwendung unseres Praktikums-Musterzeugnisses unter http://www.arbeitszeugnis.de/musterzeugnisse_eingang.php sowie der Checkliste:  http://www.praktikumszeugnis.de/checkliste.pdf
Titel: Frage bzgl. Verhaltenspassus
Beitrag von: Bernadette am August 15, 2006, 15:52:10 Nachmittag
Danke für Ihre Anregungen! Habe den Abschnitt nochmal überarbeitet:

Aufgrund ihrer ausgeprägten Teamorientiertheit sowie ihres freundlichen und aufgeschlossenen Wesens wurde Frau XXX von Vorgesetzten und Kollegen sehr geschätzt. Kunden gegenüber trat sie stets höflich, sicher und gewandt auf.

-Wirkt das Ganze jetzt immer noch übertrieben? (Zur besseren Einschätzung: Ich habe insgesamt fast ein ganzes Jahr in dem Unternehmen gearbeitet, zunächst 6 Monate als Praktikantin, danach noch 5 Monate als Werkstudentin)
-Würde anstatt "ausgeprägte Teamorientiertheit" z.B. auch nur "Teamfähigkeit" (ohne ausgeprägt o.ä.) genügen, oder entspricht der Abschnitt dann nicht mehr der Note 1?

MFG
Bernadette
Titel: Frage bzgl. Verhaltenspassus
Beitrag von: Maggy am August 15, 2006, 22:27:52 Nachmittag
Moment: wenn du als Werkstudentin arbeitest, wieso schreibst du dann ein Praktikumszeugnis?! Du müsstest zwei Zeugnisse bekommen, nämlich ein Praktikumszeugnis und ein reguläres Arbeitszeugnis. Du kannst theoretisch beide Arbeitsverhältnisse in einem "richtigen" Arbeitszeugnis zusammenfassen, ab er auf keinen Fall solltest du beide Stellen in einem Praktikumszeugnis zusammenfassen!
Titel: Frage bzgl. Verhaltenspassus
Beitrag von: Bernadette am August 15, 2006, 23:12:21 Nachmittag
Werde das Ganze nicht als "Praktikumszeugnis" überschreiben, sondern als "Zeugnis" oder "Arbeitszeugnis"! Aber vielen Dank für den Hinweis, weiß nicht, ob ich von selbst daran gedacht hätte!