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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Prakti2015 am Juli 30, 2015, 15:27:24 Nachmittag

Titel: Praktikumszugnis vorzeugbar? (Nur 3 Sätze)
Beitrag von: Prakti2015 am Juli 30, 2015, 15:27:24 Nachmittag


Hallo zusammen,

Ich überlege gerade, was ich mit meinem (ersten und einzigen)Praktikumszeugnis tun soll:

-es vorzeigen bei weiteren Bewerbungen
-Unter den Tisch fallen lassen und beim nächsen Praktikum (1 mache ich noch) nicht abgeben
-Bei dem Betrieb anrufen und ein einfaches, statt dieses qualifitierenden Arbeitszeugnisses verlangen
-Meinen ausführlichen Evaluationsbogen zum Praktikum (auf Niederländisch) in Zukunft vorzeigen. Die Noten die ich darin erhalten habe sind im Schnitt befriedigend

Nebeninformation: Ich bin im Personalbereich tätig und nun fertig mit dem Master. Da bei dem Praktikum, von dem auch dieses Zeugnis ist, nicht viel Verantwortung an mich abgegeben wurde und ich daher nicht viel gelernt habe, möchte ich vor dem Berufsstart noch eins machen.



Die relevanten passagen meines Zeugnisses:

"Im Rahmen der im Praktium betreuten Aufgaben und Inhalte hat X Kenntnisse in den Projekten einer HR-Beratung erworben. In der Zeit des Praktikums zeigte sich X als freundlicher und sympathischer Mensch. X war neuen Inhalten gegenüber interessiert und aufgeschlossen."

...
!Wir danken X für die Unterstützung und wünschen ihm für seinen weiteren Weg viel Erfolg."



Die oben genannten Sätze sind sind die einzigen in denen ich bewertet werde.
Titel: Re: Praktikumszugnis vorzeugbar? (Nur 3 Sätze)
Beitrag von: Kalli66 am August 03, 2015, 19:28:25 Nachmittag
War es denn ein freiwilliges oder ein Pflicht-Praktikum?
Titel: Re: Praktikumszugnis vorzeugbar? (Nur 3 Sätze)
Beitrag von: Prakti2015 am August 06, 2015, 16:48:59 Nachmittag
Hey, das ganze war ein Pflicht-Praktikum im Rahmen des letzen Unijahres (Master Arbeits- und Organisationspsychologie).
Titel: Re: Praktikumszugnis vorzeugbar? (Nur 3 Sätze)
Beitrag von: Kalli66 am August 10, 2015, 10:56:36 Vormittag
Bei einem Pflichtpraktium zählt nicht die Leistung, sondern nur, dass man es absolviert hat. Daher hat man - rechtlich gesehen - bei einem Pflichtpraktikum gar keinen Anspruch auf ein wertendes Zeugnis. Du kannst also um die Ausstellung einer wertfreien "Praktikumsbescheinigung" bitten. Eigentlich dürfte niemand erwarten, dass du für ein Pflichtpraktikum ein Zeugnis vorlegst.
Titel: Re: Praktikumszugnis vorzeugbar? (Nur 3 Sätze)
Beitrag von: Prakti2015 am August 19, 2015, 00:11:50 Vormittag
Hallo nochmal.

Vielen Dank für die Hilfe. Meine alte Praktikumsstelle hat sich relativ schnell bereit erklärt mir auch noch einen solchen Praktikumsbescheid auszuzustellen.
Dieser hört sich wesentlich besser an und ich denke ich fahre damit besser. Jetzt kann's endlich wieder an das Schreiben von Bewerbungen gehen. Erstmal übrigens noch ein 3 monatiges Praktikum, um Erfahrungen bei der Durchführung (vs Vor- und Nachbereitung) sammeln zu können.

lg