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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Christina am August 05, 2015, 20:59:47 Nachmittag

Titel: Bitte helft mir bei der Bewertung
Beitrag von: Christina am August 05, 2015, 20:59:47 Nachmittag
Hallo,
habe heute nach 2 Monaten endlich mein Arbeitszeugnis bekommen .
Da ich mit meinem Chef nicht sooo im Guten auseinander ging glaube ich , dass er versteckt mein Zeugnis etwas verschlechtert hat.
Wäre lieb wenn jemand mal drüber schauen könnte und mir ne kleine Rückmeldung gibt :)
Vielen Lieben Dank schon im Voraus.


"Frau ... arbeitete stets engagiert und mit viel Eigeninitiative und hoher Leistungsmotivation. Sie war gerne bereit, Verantwortung zu übernehmen und auch in der Lage, Entscheidungen zielstrebig durchzusetzen.
Hohem Arbeitsaufkommen war Sie jederzeit mit viel Ausdauer gewachsen. Sie war gern bereit, Verantwortung zu übernehmen und auch in der Lage, getroffene Entscheidungen zielstrebig umzusetzen. ( jaaaa er hat es zweimal geschrieben)

Aufgrund Ihrer sehr guten Auffassungsgabe und Ihrer Urteilsfähigkeit lieferte Frau .... auch in schwierigen Situationen schnell und erfolgreich optimale Problemlösungen. Ihre Tätigkeit führte Frau ... selbstständig und mit einem sehr großem Maß an Genaugikeit und Sorgfalt aus.

Frau ... erwies sich als zuverlässige und qualifizierte Mitarbeiterin, die die Ihr übertragenen Aufgaben stets zügig und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich.

Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Frau ... zum heutigen Tag.

Wir bedauern Ihr Ausscheiden , bedanken uns für Ihre stets gute und konstruktive Mitarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute."
Titel: Re: Bitte helft mir bei der Bewertung
Beitrag von: Kalli66 am August 10, 2015, 11:02:04 Vormittag
Das liest sich erstmal ganz gut, Note 2. einige Aussagen sind etwas unglücklich formuliert, vielleicht wollte der Aussteller eigentlich ein Note 1 vergeben. Es ist aber in der Zeugnissprache ein erheblicher Unterschied, ob man schreibt "stets zügig und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" oder "...und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit". Das Temporaladverb "stets" muss in einem Einserzeugnis direkt vor der Zufriedenheitsaussage stehen.   Es fehlen noch einige wichtige Angaben, z.B. zum Wissen und zum Arbeitserfolg. Mehr kann man dazu ohne Kenntnis des Berufes nicht sagen. Unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php gibt es den Zeugnistest mit Formuilerungsvorschlägen, der dir die jeweils erforderlichen Formulierungen benennt.